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Vermeintlicher Ladendiebstahl als Missverständnis geklärt
Bild: Archiv - rm
Am 21.08.2024, gegen 13:00 Uhr, passierte ein Herr den Kassenbereich eines Discounters, ohne etwas zu bezahlen.
Er hatte jedoch Süßigkeiten ohne Kassenzettel bei sich. Es lag daher der Verdacht des Ladendiebstahls vor.
Es stellte sich heraus, dass der Herr die Waren zuvor in einem anderen Discounter gekauft hatte. Da er den Kassenzettel nicht bei sich führte, war dies zunächst schwer nachzuvollziehen. Schlussendlich konnte alles geklärt werden.
Um solch ein Missverständnis zu vermeiden, bittet die Polizeiinspektion Dorfen darum einen Kassenzettel mit sich zu führen, wenn man mit bereits bezahlter Ware ein anderes Geschäft besucht.
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