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16.09.2022 - Dorfen

Dorfen / BAB A 94 - Kontrollaktion der Autobahnpolizei Mühldorf mit Fachbehörden

Bild: Archiv - Polizei Bayern

Aus dem täglichen Bild auf den Autobahnen sind sie nicht mehr wegzudenken: Kleintransporter-Anhänger-Gespanne, die mit ein, zwei oder gar drei Gebrauchtwagen beladen sind.


Die Gebrauchtwagen werden in Deutschland gekauft, ins Ausland verbracht, dort, falls nötig, günstig repariert, und anschließend weiterveräußert. Liegt hier ein Gewerbe zugrunde, so unterliegen diese Transporte zahlreichen Vorschriften. Um diese Vorschriften zu umgehen und damit letztendlich auch den Gewinn zu maximieren, geben viele dieser Fahrer und Unternehmen vor, privat zu agieren. Der Polizei obliegt es den Nachweis zu erbringen, dass hier im Regelfall eine Gewerblichkeit vorliegt. Dazu gibt es verschiedene Kontrollansätze.

Mit Hauptaugenmerk auf die besagten Fahrzeugkombinationen führte die Autobahnpolizei Mühldorf zusammen mit anderen Fachbehörden am Donnerstag, den 15.09.2022, in der Zeit von 18.30 Uhr bis 23.00 Uhr, eine Kontrollaktion auf dem Parkplatz Fürthholz-Süd der BAB A 94, Höhe Dorfen, in Fahrtrichtung Passau durch.

Die Kontrollaktion wurde begleitet durch Kontrolleure des Bundesamtes für Güterverkehr und der Regierung von Oberbayern. Weitere Unterstützung fand sich durch Beamte der Kontrollgruppe Schwerverkehr der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein und der Grenzpolizeistation Burghausen.

In dem besagten Zeitraum wurden insgesamt 15 Fahrzeugkombinationen aus dem Verkehr gezogen. Überaus positiv zu vermerken war, dass alle Gespanne technisch augenscheinlich in Ordnung waren. Sechs Gespanne konnten die Kontrollstelle unbehelligt verlassen. Allerdings mussten auch neun Berufskraftfahrer aus Deutschland, Serbien, Bulgarien und Rumänien mit ihren angetroffenen Fahrzeugkombinationen gleich mehrfach beanstandet werden. Drei der Kraftfahrer gaben vor privat unterwegs zu sein. Noch am Kontrollort konnte dies bereits widerlegt werden.

In Folge konnte die betroffenen Fahrer keine Genehmigung für den Transport vorweisen. Auch ein somit erforderliches Kontrollgerät zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten war in den Zugfahrzeugen nicht verbaut. Eine Geldbuße im vierstelligen Euro-Bereich war letztendlich die Konsequenz für das unrechtmäßige Handeln. Weiterhin war zu beanstanden, dass viele Fahrer im Anhängerbetrieb die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen nicht einhielten, das Zugfahrzeug und / oder der Anhänger erheblich überladen waren, die Gebrauchtwagen unzureichend gesichert waren, und das Kontrollgerät, falls überhaupt verbaut, nicht ordnungsgemäß bedient worden war.

Insgesamt wurde gegen diese neun Fahrer ein Bußgeld von knapp 12.000,- Euro ausgesprochen. Die Anzeigen gegen die Unternehmen der Fahrer schlagen mit einem Betrag von über 25.000,- Euro zu Buche.

Die Autobahnpolizei Mühldorf wird diese Art von Kontrollen zukünftig wiederholen.

Quelle: Autobahnpolizeistation Mühldorf a. Inn

alle Informationen zum Thema:

A94




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