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12.12.2020 - Landkreis Erding

Der Landkreis Erding ist schwarz

Die 7-Tage-inzidenz ist am heutigen Samstag über die 300er-Marke beim RKI gesprungen.


Diese negative Entwicklung hatte sich in den letzten Tagen bereits angedeutet, nachdem die täglichen Fallzahlen-Meldungen des Landratsamtes in dieser Woche 444 neu positiv getestete Landkreisbürger beinhaltet haben. 694 Personen gelten gemäß der letzten Meldung aktuell im Landkreis als Infiziert. Die 7-Tage Inzidenz liegt laut RKI heute bei 328,6.

Noch erschreckender sind aber die Nachrichten aus dem Klinikum Erding.


Derzeit sind über 25% der Intensivbetten mit Coronavirus-Patienten belegt, und es sind nur noch wenige Intensivbetten frei. Insgesamt werden laut Meldung vom Freitag 40 Covid-19-Patienten im Landkreisklinikum behandelt.

Zu berücksichtigen ist auch, dass wir nicht der einzige Landkreis mit so hohen Werten sind. Bei unseren Nachbarn sieht es genauso aus. Sogar in der Landeshauptstatt München sind heute nur noch 70 von fast 600 Intensivbetten frei.

Wenn man bedenkt, dass die aktuell hohen Fallzahlen sich in der Regel erst in den nächsten 1-2 Wochen sich auf die Situation in den Kliniken auswirken ist dies schon erschreckend und erklärt den Hilferuf des ärztlichen Direktors.

Auf Grund des hohen Inzidenzwertes gelten jetzt die folgenden Regelungen für den Landkreis Erding:


  • Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen
  • Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen in Erding, Dorfen, Taufkirchen (Vils), Wartenberg und Isen (Artikel mit den 11 Bildern der betroffenen Gebiete)
  • erweiterte Ausgangssperre von 21-5 Uhr
  • Private Zusammenkünfte nur bis 5 Personen aus zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen)
  • Maskenpflicht an den Schulen und Distanzunterricht ab der 8. Jahrgangsstufe (Ausnahmen sind das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart und Förderschulen)
  • Geschlossen sind alle Einrichtungen der Freizeitgestaltung und Gastronomie (Ausnahme Liefer- und Abholdienste)
  • Verbot von Freizeit- und Amateursport (Individualsport im Freien ist erlaubt)
  • Maskenpflicht bei Versammlungen
  • Maskenpflicht und Gesangsverbot bei Gottesdiensten
  • Verbot von Großveranstaltungen
  • Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt
  • Kein Unterricht in Musikschulen, private Musikunterricht und Präsenzunterricht in Fahrschulen
  • Beschränkung des Besuchs von Pflegeeinrichtungen und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Die Werkstätten für behinderte Menschen sowie Förderstätten im Landkreis Erding bleiben geschlossen.

Weitere Einschränkungen können noch folgen, wenn die negative Entwicklung weiter geht.
Dies könnten z.B. sein (ohne Reihenfolge):
  • Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben, die nicht den täglichen Bedarf abdecken
  • Deutliche Beschränkung von öffentlichen Versammlungen
  • Einschränkung des Schulbetriebs
  • Ausweitung der Maskenpflicht
  • Erweiterte Ausgangssperre
  • Weitere Einschränkung privater Kontakte
  • Zusätzliche Besuchseinschränkungen in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen

Positiv ist, dass der Landkreis in Kürze ein Impfzentrum hat, welches geplant ab dem 15.12.2020 einsatzbereit sein soll. Wenn, wie angekündigt, der Impfstoff ab Anfang Januar verfügbar ist kann also ohne Zeitverzug mit den freiwilligen Impfungen begonnen werden.

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Quelle: Redaktion

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