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03.08.2018 - Erding

Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Quelle: Landratsamt Erding/ Die ArGe Schwarzwild: sitzend vlnr: Dr: Karin Deischl, Michael Hamburger, Bernhard Hartl, Fritz Gruber; Stehend: Landrat Martin Bayerstorfer, Andreas Münsch, Thomas Karl, Michael Grünn, Thomas Schreder, Walter Zwirglmaier

Die Maßnahmen, die die ArGe Schwarzwild diskutiert hat, werden nach und nach umgesetzt. So soll eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland verhindert werden.

Dazu gehörte beispielsweise der Beschluss des Kreisausschusses vom 02. Juli, dass die Jäger eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro erlegtem Schwarzwild erhalten. Die Aufwandsentschädigung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises und wird zunächst auf zwei Jahre beschränkt, um evaluieren zu können, ob sie Erfolg hat, bevor über eine Weiterführung entschieden wird.

Zu den weiteren Maßnahmen gehören:

Verkehrsrechtliche Anordnungen für Jagden:
Hier hat das Landratsamt das Beantragungsverfahren vereinfacht und zur besseren Verständlichkeit einen entsprechenden Flyer erarbeitet. Möglich sind nach einer pauschalen Vorabbeantragung und Prüfung die kurzfristige Errichtung von Geschwindigkeitstrichtern ebenso wie Vollsperrungen entweder durch frühzeitige Antragstellung oder, falls es kurzfristig nötig sein sollte, durch die Deklarierung der Jagd als Ortstümliche Brauchtumsveranstaltung. Für diese kann ebenfalls kurzfristig eine Zustimmung durch die Polizei erfolgen.

Einsatz von Saufängen und Dual-Use-Nachtsichtvorsatzgeräten:
Das Landratsamt hat ein Entscheidungskonzept erstellt. Auf der Grundlage der Streckenzahlen in Relation zur Größe des Jagdreviers sowie unter Berücksichtigung der konventionellen Jagdmethoden und der Übersicht über die entstandenen Schäden wird über die Bewilligung von Saufängen und Dual-Use-Nachtsichtvorsatzgeräten entschieden. Bislang wurden zwei Anträge auf Saufänge unter Auflagen für den Tierschutz bewilligt. Die Bewilligung eines weiteren Antrags wurde in Aussicht gestellt.

Freiwilliges Entsorgungsnetz vor amtlicher Feststellung des Seuchenfalles:
Geplant ist, bereits vor der Feststellung des Seuchenfalls auf Kosten des Landkreises eine freiwillige unschädliche Entsorgungsmöglichkeit für erlegte Wildschweine in Oberding und in Isen anzubieten.

Vorbereitung flächendeckendes Entsorgungsnetz für Wildschweine im Seuchenfall:
Im Seuchenfall werden dann weitere Entsorgungsstellen geöffnet. Etwa neun potenzielle Verwahrstellen im Landkreis wurden bislang bezeichnet.

Engmaschige Kontrolle von Freiland- und Auslaufhaltungen von Hausschweinen im Landkreis:
Ziel der Kontrollen ist optimale Biosicherheit der Betriebe, so dass möglichst kein Kontakt zu Wildschweinen entstehen kann.

Senkung der Trichinenuntersuchungsgebühr:
Seit dem 01.12.2017 wurde die Gebühr für die Trichinenuntersuchung auf fünf Euro bei Probenahme durch den Jäger selbst bzw. auf 8 Euro bei Probenahme durch den Tierarzt festgesetzt.

Drohneneinsatz:
Geplant ist, anlässlich einer Erntejagd (z.B. Maisernte) kurzfristig zur Unterstützung des Auffindens der Tiere einen Dienstleister zu beauftragen, um Erfahrungen im Einsatz einer Drohne für die Wildschweinjagd zu sammeln. Darüber hinaus soll eine Drohne mit Wärmebildkamera für den Katastrophenschutz angeschafft werden, die voraussichtlich zum dritten Quartal 2018 einsatzbereit sein wird. Sofern sie nicht für den Katastrophenschutz benötigt wird, kann diese dann für die Jagd und Kitzrettung eingesetzt werden.

Aktionen des Kreisjagdverbands (KJV):
Das BJV-Programm BJV Digital wird vom KJV genutzt, um Jäger und Landwirte für die Schwarzwildsituation im Landkreis zu informieren. Dieser Service ist auch für Landwirte nutzbar. Darüber organisiert der KJV einen Schwarzwildtag, um die nötigen Informationen in die Reviere zu bringen. Dabei sollen die Sommermonate genutzt werden, um vor der nächsten Drückjagd-Saison gemeinsam mit dem Landratsamt über revierübergreifende Drückjagden zu informieren.


Weitere Informationen:

Keine Gefahr für den Menschen
Bei der ASP handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. In Deutschland ist ASP bisher noch nie aufgetreten.

Lebensmittel als Infektionsquelle
Die ASP tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In den angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort. Seit 2017 gibt es Nachweise in der Tschechischen Republik und Rumänien und seit 2018 auch in Ungarn. Als Ursache wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen, auch an Autobahnen und Bundesstraßen vermutet, die den ASP-Erreger enthielten. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht daher seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.

Experten sehen derzeit die höchste Gefahr einer Einschleppung der ASP über unachtsam entsorgte Reste von virushaltigen Lebensmitteln aus befallenen Regionen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder aber ordnungsgemäß (das heißt: für Wildschweine nicht zugänglich) entsorgt werden.

Für Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest steht das Veterinäramt unter 08122/521470 zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Erding

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