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12.08.2024 - Erding

Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsende Hecken, Bäume und Sträucher

Bild: Archiv - Stadt Erding

Es kommt leider immer wieder vor, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Geh- und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hochwachsende Hecken bestehen.


Auch die Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer/innen wird dadurch beeinträchtigt.

Die Stadt Erding fordert daher alle betroffenen Grundstückseigentümer/innen bzw. Anwohner/innen auf, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen: Schneiden Sie daher Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. Beachten Sie außerdem das „Lichtraumprofil“, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt.

Die Anpflanzungen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.

Schneiden Sie des Weiteren Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen.

Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.

Schneiden Sie zudem Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Verkehrszeichen soweit zurück, dass diese in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos gesehen werden können.

Quelle: Stadt Erding

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