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Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München
In zwei Fällen mussten die Besatzungen von uniformierten Streifen feststellen, dass Lenker von Sattelzügen Teile der Fahrbahn der Autobahn als Parkplatz für ihre erforderlichen Ruhezeiten nutzten.
Im ersten Fall, Montag, 03.06.2024, gg. 18.00 Uhr, stellten diese fest, dass ein 46-jähriger ukrainischer Lenker eines Sattelzugs den Einfädelungsstreifen der Rastanlage Fürtholz, Dorfen, in Fahrtrichtung München, als Rastplatz nutzte und im zweiten Fall nutzte ein 46-jähriger serbischer Staatsbürger am Montag, 03.06.2024, gegen. 22.00 Uhr, den Standstreifen vor der Einhausung Wimpasing zur Einbringung seiner täglichen Ruhezeit.
Beide Fahrzeugführer wurden angehalten ihre Sattelzüge zu verlegen, eine Sicherheitsleitung wurde erhoben.
Im Zeitraum von Sonntag, 21:00 Uhr bis Dienstag 19:15 Uhr parkte eine 27-jährige Erdingerin ihren Mini in der Langen Feldstraße ordnungsgemäß am Fahrbahnrand.