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Klarstellung zum Thema „Plakatier-Verordnung“ in Langenpreising
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CSU Langenpreising Vorstandschaft
In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates Langenpreising wurde fälschlicherweise ein Antrag übersehen.
Die CSU hatte beim Thema „Plakatier-Verordnung“ den Antrag gestellt, dass nur auf Großflächenplakaten, auch bei Wahlen, geworben werden sollte.
Somit wäre der „Schilderwald“ wesentlich geringer in der Gemeinde, was in mehrerer Hinsicht von Vorteil gewesen wäre. Genau deshalb gibt es ja u.a. in Langenpreising „Rechts vor Links!“
Was war geschehen?
Die CSU mit Holger Scheidung an der Spitze hatte in der Gemeinderatssitzung den Antrag gestellt, dass auch bei Wahlen aller Art, die „Plakatier-Verordnung“ greifen solle. Dies bedeutet nur auf festgelegten Großflächentafeln der Gemeinde soll Wahlwerbung mit Plakaten stattfinden dürfen. Gegen die Stimmen der restlichen Fraktionen viel dieser Antrag durch.
Welche Vorteile hätten sich ergeben:
Die Verkehrssicherheit würde gesteigert, da oftmals Plakate das Sichtfeld für Verkehrsteilnehmer behindern und deshalb entfernt werden müssen. Dies geschieht in der Regel durch das Amt.
Vereinfachung der Verordnung, da sie bei allen Gelegenheiten greift.
Die Pflege der Plakatständer entfällt und aufwändige, oftmals unzureichend durchgeführte Kontrollen entfallen.
Dem Vandalismus wäre entgegengewirkt, da die Plakatständer oft mutwillig beschädigt werden.
Es würden Ressourcen geschont und der Verbrauch an Holz, Kleber und Papier würde sinken.
Die Fahrten zu den jeweiligen Plakatständern würden entfallen.
Eine Kosten- und Zeitersparnis wäre geboten.
Der Umweltgedanke würde gefördert.
Moderne Medien ersetzen zunehmend die Wahlwerbung und somit werden Plakate für die Parteien unattraktiver. Es muss wieder mehr und persönlicher auf die Menschen zugegangen werden.
Zudem würde der erhebliche Personalaufwand bei den Parteien sinken.
Die Kontrolle über den Auf- und Abbau der, 6 Wochen vor der Wahl und 1 Woche nach der Wahl, erlaubten Wahlwerbung durch die Behörden, würde einfacher bzw. entfallen.
Uvm.
Das Wahlgesetzt schreibt allerdings vor, dass die Vergabe von Wahlwerbeflächen auf großen, festgelegten Anschlagtafeln der Stimmenverteilung der letzten Wahl entsprechen muss. Somit hätten bei der kommenden Land- und Bezirkstagswahl die „kleineren“ Parteien einen vermeintlichen Nachteil. Mit diesem Argument wurde der Antrag von der Mehrheit des Gemeinderates abgelehnt.
Sachlich richtig ist also, dass die sog. „Plakatier Verordnung“ nicht einstimmig beschlossen wurde. Gegen die Stimmen der CSU wurde die Verordnung u. a. im Gemeindeblatt veröffentlicht und wie vorgelegt verabschiedet. Dies gilt es im Protokoll über die Sitzung und in der Presse klarzustellen.
Großflächenplakate machen also durchaus Sinn. Egal welche Veranstaltung beworben werden soll. Im Sinne der genannten Argumente sollte eine Abklärung über diese ausgewogen stattfinden. Mit dieser Bitte wird der Bürgermeister beauftragt, dies noch einmal zur Diskussion zu stellen und notfalls eine neue Abstimmung herbeizuführen. Da die Verordnung für 20 Jahre bindend sein wird, sollte der Beschluss sinnvoll und zukunftsorientiert sein.