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27.09.2022 - Flughafenregion

Bericht aus der Kabinettssitzung - Staatsregierung beschließt 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Bild: Archiv - Bayerische Staatsregierung

Bisherige Verhaltensempfehlungen und Corona-Maßnahmen gelten grundsätzlich unverändert fort



Der Bund hat die rechtlichen Grundlagen für die Bekämpfung des Coronavirus durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes neu geordnet. Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) wird daher mit dem 1. Oktober 2022 durch eine 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) abgelöst.

Diese wird entsprechend der bisherigen Handhabung bis zum Ablauf des 28. Oktober 2022 befristet. Die 17. BayIfSMV führt die bislang nach der 16. BayIfSMV in Bayern geltenden Verhaltensempfehlungen und Corona-Maßnahmen grundsätzlich unverändert fort. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird zudem das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit beauftragen, die im Infektionsschutzgesetz für ergänzende Maßnahmen vorgesehenen Indikatoren (wie Abwassermonitoring, 7-Tages-Inzidenz, 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz) zu beobachten.

Quelle: Bayerische Staatsregierung

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Coronavirus




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