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Anmeldung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Dorfen 2022/23
Bild: Archiv - Stadt Dorfen
Die Anmeldung für das Betreuungsjahr 2022/2023 ist vom 7. Februar bis zum 20. Februar 2022 möglich.
Das Formular für die Anmeldung steht ab Freitag, den 4.2.2022 auf der Seite der Stadt Dorfen www.dorfen.de unter „Aktuelles“ zum Download zur Verfügung oder kann im Rathaus / Bürgerservice oder im Bücherschrank am Kinder- und Jugendhaus abgeholt werden.
Sie können über das Anmeldeformular Ihre Wunscheinrichtung angeben.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an die Stadt Dorfen, Rathausplatz 2, 84405 Dorfen zurück oder werfen es in den Rathaus-Briefkasten.
Die Kindertageseinrichtungen werden nach der Anmeldung (ca. Ende März) zu Ihnen telefonisch Kontakt aufnehmen.
Kinderhaus (Kindergarten und Krippe): Am Sonnenhügel, Oberdorfen, Pusteblume, Unterm Regenbogen
Kinderhaus (Kindergarten, Naturkindergartengruppe und Hort): Kinder- und Jugendhaus Dorfen
Die Reihenfolge der Einschreibung ist nicht entscheidend für die Platzverteilung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie gerne über das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtungen der Stadt Dorfen, auch schon vor diesem Anmeldetermin.
Eine Übersicht über das Angebot und maximale Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen finden Sie unter www.dorfen.de / Aktuelles.
Die integrativen & inklusiven Kindertageseinrichtungen der Stadt Dorfen betreuen und fördern Kinder mit und ohne Entwicklungsverzögerungen, mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder gemeinsam in einem kindgerechten Kindergartenalltag. Denn jedes einzelne Kind ist gemäß seiner individuellen Entwicklung und seiner Bedürfnisse zu begleiten und zu unterstützen.
Sollte Interesse an einem integrativen Platz bestehen, können Sie gerne den Kontakt zu der jeweiligen Einrichtungsleitung aufnehmen. In einem gemeinsamen Gespräch, werden die Aufnahmekriterien, das weitere Vorgehen und die notwendigen Unterlagen besprochen.
Sollten die gewünschten Plätze bzw. Buchungszeiten in der gewünschten Einrichtung nicht zur Verfügung stehen, behalten wir uns eine Einteilung in eine andere Einrichtung vor. Berufstätigkeit ist durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung mit den anzugebenden Arbeitszeiten nachzuweisen. Weitere Informationen über die städtischen Einrichtungen und weitere Betreuungsangebote finden Sie unter https://www.dorfen.de/bildungplussoziales/kinderbetreuung/.