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17.11.2021 - Landkreis Erding

Straßenkreuze als Ort der Trauer

Bilderquelle: pixabay

Sie erinnern meist an einen schweren Verkehrsunfall, bei denen ein Mensch gestorben ist: Straßenkreuze oder auch Unfallkreuze.



Häufig sind sie mit Namen und Datum versehen, mit einem Foto und einer Kerze. Und hin und wieder liegen dort auch frische Blumen. Straßenkreuze für Unfallopfer sind nach Ansicht von Psychologen ein wichtiger Ort der Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen.

Für die Straßenmeistereien Erding und Taufkirchen sind sie ein nicht ganz einfaches Thema: Unfallkreuze oder auch Straßenkreuze am Straßenrand. Sie sind Gedenkort für jemanden, der bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist.

Für die Hinterbliebenen helfen diese Orte, ihre Trauer zu bewältigen. Die Mitarbeiter der Straßenmeisterei müssen aber auch die Verkehrssicherheit im Blick haben. Denn ein Straßenkreuz direkt am Straßenrand ist auch eine potenzielle Gefahrenquelle.
Formaljuristisch handelt es sich bei Straßenkreuzen um eine „Sondernutzung am Straßenrand“. Deshalb müssen sie genehmigt werden.

Dies geschieht in Absprache mit der für die jeweilige Straße zuständigen Behörde, für die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Erding ist dies das Staatliche Bauamt Freising. In der Regel genehmigt das Staatliche Bauamt die Gedenksymbole aus Pietätsgründen und aus Rücksicht gegenüber den Hinterbliebenen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gedenkstätten den Verkehr nicht behindern, Autofahrer nicht ablenken, keine Schilder verdecken und die Sicht nicht beeinträchtigen.

Oder anders ausgedrückt: Aus Sicht des Staatlichen Bauamts spricht nichts gegen ein kleines Holzkreuz, das hinter einer Schutzplanke steht oder in sicherer Entfernung von der Straße. Wo genau das Kreuz aufgestellt werden kann, das ergibt sich in einem Gespräch zwischen den Hinterbliebenen und der Straßenmeisterei. Allerdings sollten die Hinterbliebenen gegebenenfalls den Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten.

Und noch ein weiterer, ganz praktischer Grund spricht gegen einen Standort direkt neben der Straße: Im Winter könnte es durch den von der Straße weggeräumten Schnee, im Sommer durch Mähgeräte zerstört werden.

Prinzipiell nicht möglich sind massive Gedenkkreuze aus Metall oder Stein oder mit einem festen Fundament. Dann sprechen nämlich Sicherheitsgründe dagegen.
Wird eine Straße verbreitert oder ein Radweg gebaut, erhalten die Angehörigen Post vom Staatlichen Bauamt, sofern sie zuvor offiziell um eine Genehmigung für das Aufstellen des Kreuzes gebeten haben.

Die Angehörigen werden dann gebeten, das Kreuz vorübergehend abzubauen beziehungsweise zu versetzen. Ist nicht bekannt, wer das Kreuz aufgestellt hat, wird es in einer Straßenmeisterei eingelagert und auf Nachfrage auch wieder herausgegeben. Oder die Mitarbeiter des Straßenmeisterei versetzen das Kreuz so, dass es nicht beschädigt wird.

Quelle: Staatliches Bauamt Freising

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