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12.03.2020 - Dorfen

Dorfener Volksfest mit Zollhaus Event-Gourmet GmbH

Der Vertrag zwischen der Stadt Dorfen und dem zukünftigen Festwirt Patrick Schmidt aus Landshut ist unterschrieben. Auch in diesem Jahr wird das Bier von den Dorfener Brauereien bezogen und ein unterhaltsames Programm geboten. Des Weiteren wird bei den zusätzlich angebotenen Getränken und Speisen wie bisher auf Regionalität geachtet.


Die Unterzeichnung hätte bereits im September 2019 stattfinden sollen, um zeitnah und zügig mit der Organisation des Volksfestes beginnen zu können. Ein Widerspruch der Prost Mahlzeit GbR im September 2019 gegen die am 17. Juli 2019 gefasste Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses führte jedoch zur Verzögerung der Vertragsunterzeichnung.

Die Stadt Dorfen hatte ihre Begründung für die Ablehnung des Widerspruches der Prost Mahlzeit GbR schriftlich in einem Bescheid übermittelt. Gegen diesen Bescheid wurde von der Prost Mahlzeit GbR im November 2019 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht. Der Eilantrag zur Beschleunigung einer Entscheidung durch das angerufene Gericht, der nur vom Kläger gestellt werden kann, wurde Ende 2020 von der Prost Mahlzeit GbR eingereicht.

In seiner Entscheidung vom 3.3.2020 hat das Gericht die Klage der Prost Mahlzeit GbR, die sich im Wesentlichen auf die Forderung auf Aufhebung des Vergabebeschlusses und Neuausschreibung des Volksfestes bezog, in allen Punkten abgelehnt.

Die Vorgehensweise der Stadtverwaltung wie des Haupt- und Finanzausschusses dementsprechend nicht besanstandet.

Die Stadt wurde am 9.3.2020 durch ihren Anwalt über den Beschluss informiert.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der Begründungen für die Ablehnung:

  • Die öffentliche Ausschreibung durch die Stadt war rechtlich zulässig

  • Das Verfahren der Stadt Dorfen bei der Vergabe ist nicht zu beanstanden. „Weder liegen intransparente Auswahlkriterien vor noch ist die getroffene Auswahlentscheidung mit Ermessensfehlern behaftet.“

  • Den Ausschreibungsunterlagen ist klar zu entnehmen, dass die verbindlichen Getränkeverkaufspreise sowie eine Angabe zur Höhe des an die Stadt Dorfen abzuführenden Pachtzinses anzugeben sind.

  • Die Bewertung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgte nachvollziehbar und schlüssig

  • Bierprobe und Wieseneinzug sind nicht als Teil des Unterhaltungsprogramms zu sehen und deshalb nicht Gegenstand der Ausschreibung.

  • Bei der Bewertung können dem angebotenen Pachtzins, der bei der Prost Mahlzeit GbR mit 53.000 unter den geforderten 70.000 Euro lag, wie von dieser vorgenommen, nicht nachträglich zusätzliche Ausgabeposten hinzugefügt werden.


Quelle: Stadt Dorfen

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