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18.12.2019 - Erding

Untreuer Freund wird zum Opfer einer schweren Körperverletzung

Bild: Archiv - Pixabay

Der Verdacht eines Seitensprungs führte eine misstrauische Memmingerin am 01. August dieses Jahres zur Therme Erding. Dort erwischte die 31-Jährige ihren Partner mit einer anderen Frau auf dem Parkplatz und ging ihren Freund daraufhin körperlich und verbal an.

Am Tattag ortete die Angeklagte das Handy ihres Freundes, da sie ein ungutes Gefühl hatte, dass er sie betrügen würde.
Er behauptete er würde sich bei einer Schulung befinden, sein Standort zeigte allerdings an, dass er sich bei der Therme Erding befindet. Nach der Erkenntnis, dass er sie angelogen hat und nicht bei besagter Schulung ist, zögerte sie nicht lang und fuhr mit zwei Freunden dorthin.

Angekommen sah die Angeklagte wie befürchtet, ihren Partner mit einer anderen Frau auf dem Parkplatz stehen. Sie konnte es nicht glauben, verlor die Fassung und schlug mehrmals mit den Fäusten auf ihren Freund ein und stach ihn zudem mit einer Nagelfeile, die sich an ihrem Schlüsselbund befand, in die Bauchregion.
Außerdem trat sie ihm in den Genitalbereich, zerriss seine Kleidung und beleidigte ihn mehrmals, sowie seine neue Partnerin, die sie als „Sommersprossennutte“ bezeichnete.

Dadurch ergab sich der Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung und einer mehrfachen Beleidigung.

Das Opfer, der angegriffene Mann, erlitt bei dem Angriff eine zwei Zentimeter tiefe Wunde, die genäht werden musste sowie nachfolgende psychische Schäden.

Nach kürzester Zeit trafen vor Ort Rettungsdienst und Polizei ein, um den Streit zu schlichten und um sich um den Verletzten zu kümmern.

Nach der Klageverlesung entschuldigte sich die Angeklagte mehrmals und beteuerte in Tränen aufgelöst, dass sie doch normalerweise niemals jemanden körperlich verletzen würde. Durch verschiedene private Probleme, u.a. den Todesfall des Bruders, sei die Beschuldigte sowieso schon in einer angespannten Lebenssituation gewesen und als sie dann ihren Partner, mit dem sie sich in einer zehnjährigen Beziehung befand, beim Fremdgehen erwischte, brach für sie eine Welt zusammen und ihre Emotionen kochten über. Sie erklärte außerdem ihren Angriff mit der scharfen Nagelfeile damit, dass ihr nicht bewusst gewesen sei, dass diese ausgeklappt war. Sie hätte ihn lediglich mit dem Schlüssel treffen wollen.

Sie war für einen Täter-Opfer Ausgleich und zahlte dem Opfer 500€ von insgesamt 2500€ Schmerzensgeld an.

Der Partner forderte ein Kontakt- und Annäherungsverbot und sagte außerdem aus, dass er psychisch noch belastet sei, sich anfangs mit seiner neuen Lebenspartnerin kaum rausgetraut hat und Angst hatte wieder auf seine Expartnerin zu treffen.

Staatsanwältin Seeburger rechnet der Angeklagten positiv an, dass sie ihre Tat einräumte, sich entschuldigte und Reue über ihre Tat zeigte. Allerdings habe sie laut der Staatsanwaltschaft vorsätzlich gehandelt außerdem handele sich um massive Verletzungen beim Opfer.
Sie fordert deshalb eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, sowie die Kostenübernahme des Verfahrens.

Die Verteidigerin erachtet eine Freiheitsstrafe für ihre Mandantin als zu hoch und schlägt als angemessene Strafe eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen vor, die sich nach dem Einkommen der jungen Frau richten.

Richter Wassermann erachtet eine Geldstrafe als angemessen und verhängt 150 Tagessätze à 30€. Außerdem soll die Angeklagte die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen.

Quelle: Redaktion

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