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13.02.2019 - Landkreis Erding

Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jugendamt Erding und der Kinderklinik St Marien, Landshut

Auf dem Foto zu sehen sind: Hinten (v.l.): Pia Manjgo (Kinderklinik St. Marien), Therese Gruber-Stelzer (Landratsamt Erding) Vorne (v.l.): Bernhard Brand (Kinderklinik St. Marien, Geschäftsführer), Landrat Martin Bayerstorfer, Peter Stadick (Landratsamt E

Das Jugendamt Erding und die Kinderklinik St. Marien in Landshut haben eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben mit dem Ziel, den Schutz von Kindern bei Kindeswohlgefährdungen weiter zu verbessern. „Durch schnelles und abgestimmtes Handeln sowie eine professionelle Diagnostik und Behandlung, die in der Kinderklinik St. Marien stattfindet, wollen wir das erreichen“, erläutert Landrat Martin Bayerstorfer. Auch eine gemeinsam festgelegte Weiterbetreuung gehört zu der Vereinbarung, die nun geschlossen wurde.

Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie deren Familien. Verdachtsfälle einer Kindeswohlgefährdung, bei denen eine medizinische Abklärung erforderlich ist, sollen grundsätzlich in der Kinderklinik St. Marien vorgestellt werden – so sieht es die Kooperation vor. Ob ein solcher Verdachtsfall vorliegt und wie das weitere Vorgehen ist, folgt dabei festen Kriterien.

Der behandelnde Kinder- und Jugendarzt, der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes oder ein mit Kinderschutzaufgaben befasster Arzt der Klinik trifft die Entscheidung, ob ein Verdachtsfall vorliegt, nachdem das betroffene Kind gemeinsam mit der zuständigen Vertretung des Jugendamtes begutachtet wurde. Im Anschluss entscheidet der mit Kinderschutzaufgaben betrauten Arzt der Klinik in Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes, ob die medizinische und psychosoziale Abklärung ambulant, teilstationär oder stationär erfolgt. Darüber hinaus sieht die Vereinbarung vor, dass die Kinderklinik St. Marien Kinder, bei denen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, zum Zweck der Wahrnehmung des Schutzauftrages (§ 8a, Abs. 1, SGB VIII) an das zuständige Jugendamt mitteilt.

„Das Jugendamt Erding und die Kinderklinik St. Marien haben bisher schon sehr gut zusammengearbeitet. Mit der jetzt geschlossenen Kooperationsvereinbarung gehen wir noch einen Schritt weiter zum Schutz der Kinder im Landkreis Erding“, so Landrat Martin Bayerstorfer.

Quelle: Landratsamt Erding

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