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Aus dem Amtsgericht: Körperverletzung vor der Therme
Bild: Archiv - Pixabay
Körperverletzung vor der Therme
Am 18.11.2017 kam er vor den Toren der Therme Erding zu einer Schlägerei, bei der zwei Männer und eine Frau beteiligt waren. Dem 22-jährigen Tatauslöser wurde am heutigen Mittwoch der Prozess gemacht.
Als sich der damalige Besuch der Therme dem Ende neigte, forderte der 22-jährige Deutsche türkischer Herkunft seine ehemalige Freundin auf, sich um eine Busverbindung für den Nachhauseweg zu kümmern. Als sie dieser Bitte nicht nachkam und sich stattdessen eine Zigarette anzündete, schlug der Angeklagte ihr diese mehrfach aus dem Mund.
Hier wurde der Geschädigte auf die Situation aufmerksam und schritt sofort verbal ein, während er begann, sich dem Paar zu nähern. Da der Kläger nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war und der Angeklagte unter erheblichem Gedächtnisverlust litt, konnten keine präzisen Angaben zum Tathergang gemacht werden. Laut dem 22-Jährigen entstand eine Rauferei, in dessen Verlauf sich der Geschädigte eine blutende Platzwunde am Jochbein zuzog.
Die Atemalkoholbestimmung des Täters ergab einen Wert von 1,6 – 1,7 Promille, beim Geschädigten nur geringfügig weniger.
Der wegen u.a. wegen Diebstahl und versuchtem Raub vorbestrafte Täter zeigte sich von Prozessbeginn an geständig und entschuldigte sich mehrfach.
Er nahm sich vor, mindestens ein Jahr lang keinen Alkohol mehr zu trinken, sodass ein Urteil von 90 Tagessätzen à 40€ als angemessen angesehen wurde.
Der Verdienstorden, umgangssprachlich auch als Bundesverdienstkreuz bezeichnet, ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Am Sonntag, den 18.05.2025, gegen 15:15 Uhr, konnten in Grüntegernbach zwei junge Fußballbegeisterte im Bereich des dortigen Fußballplatzes eine verdächtige Beobachtung machen.