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Herzog-Tassilo-Realschule im Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft: Nachbarn – Partner – Freunde
Foto: Bettina Fiehl
Vor 55 Jahren – am 22. Januar 1963 – legten der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Präsident Charles de Gaulles mit der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrags den Grundstein für die Zusammenarbeit der beiden Länder.
Anlässlich des Jahrestags stand die Herzog-Tassilo-Realschule an diesem Montag ganz im Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft. Schon vor diesem Tag erarbeiteten die Schülerinnen und Schüler des Französisch-Zweigs der 7. bis 10. Jahrgangsstufe gemeinsam mit ihren Französischlehrerinnen Daniela Binder und Evelyn Melle Wissenswertes zu den beiden Ländern.
Dies stellten die „Franzosen“ dann in einer Galerie aus, sodass sich alle Schülerinnen und Schüler über die Entstehungsgeschichte und die Auswirkungen des „Elysée-Vertrags“, über französische Partnerstädte oder auch über die Sehenswürdigkeiten der französischen Hauptstadt Paris informieren konnten. Außerdem wurden von unseren Siebtklässlern einige französische Begriffe „enttarnt“, die sich im deutschen Alltag verstecken. Das neu erworbene Wissen konnte sogleich in einem Preisrätsel auf die Probe gestellt werden. Die Gewinner freuten sich unter anderem über Lesezeichen mit französischen Motiven und ein Mini-Panorama-Popup, ein 3D-Büchlein zum Ausklappen, das die Sehenswürdigkeiten in Paris zum Leben erweckt.
Außerdem gab es einen Krimi zu gewinnen, der Hobbydetektive quer durch die französische Hauptstadt führt. Für das leibliche Wohl war ebenfalls gesorgt: In den Pausen verwöhnten die „Franzosen“ ihre MitschülerInnen und LehrerInnen mit selbst gebackenen Quiches, Clafoutis und Tartes sowie Croissants und belegten Baguettes. Unsere Schülerinnen und Schüler zogen ein sehr positives Fazit: „Wir Schüler durften französische Spezialitäten backen, unser Verkaufstalent unter Beweis stellen und natürlich auch selbst ein wenig naschen. Zudem konnten wir unseren Mitschülern unser Nachbarland auf verschiedene Weise näherbringen und bei der Vorbereitung haben auch wir neues Wissen hinzugewonnen. Très bien!“
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs, sowie eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.