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26.05.2017 - Flughafenregion

Schul- und Kindergartenbegleitung für Kinder rechtzeitig beantragen

Wer für sein Kind eine individuelle Begleitung in Schule oder Kindergarten braucht, sollte dies frühzeitig bei den Kostenträgern beantragen. (Foto: Archiv Malteser Passau)

Eltern, die für ihre Kinder mit besonderen körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnissen eine individuelle Begleitung für den Besuch von Schule oder Kindergarten benötigen, sollten die nötigen Maßnahmen rechtzeitig in die Wege leiten. Das rät der Malteser Schulbegleitdienst im Bezirk Ost-Oberbayern. Manchmal zieht sich das Antragsverfahren über Monate hin, weiß Leiterin Lena Fröhlich aus Erfahrung: „Das liegt nicht unbedingt an den zuständigen Kostenträgern, die über die Bewilligung der Anträge entscheiden.“ Oft gebe es lange Wartezeiten für einen Termin bei Fachärzten und anderen Fachleuten.

Auch danach könne es noch lange dauern, bis das notwendigte Gutachten endlich im Briefkasten liege, gibt Fröhlich zu bedenken. Gleichzeitig weist Fröhlich darauf hin, dass ein Antrag grundsätzlich jederzeit gestellt werden kann, nicht nur zu Schuljahresbeginn.“

Alle Kinder haben das Recht, gemeinsam die Schule zu besuchen – das gilt nach der UN Behindertenrechtskonvention von 2006 auch für Kinder mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen. Wenn ein Kind dabei eine besondere Unterstützung benötigt, hat es unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine individuelle Schul- oder Kindergartenbegleitung.
Um das theoretische Recht auf individuelle Begleitung in die Praxis umzusetzen, müssen Eltern oft viel Vorarbeit leisten: Die Verantwortlichen der Schule oder Bildungseinrichtung müssen kontaktiert, Fachgutachten eingeholt und Anträge auf Kostenübernahme gestellt werden. Zuständiger Kostenträger ist bei körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen der Bezirk Oberbayern, bei bestehender oder drohender seelischer Behinderung das örtliche Jugendamt.

Der Malteser Schulbegleitdienst bietet Eltern Beratung und Unterstützung bei der Beantragung der Kostenübernahme an. Diese können die Begleitpersonen selbst suchen und anstellen. Andernfalls übernehmen die Malteser die Personalsuche, die Einarbeitung und regelmäßige Begleitung der Helfer, die Abrechnung mit dem Kostenträger und die Vermittlung bei Konflikten. „Wegen der besonderen Rolle des Schulbegleiters im Spannungsfeld zwischen Kind, Lehrkräften und Eltern entstehen nicht selten konfliktträchtige Situationen“, sagt Fröhlich. Bei Bedarf werden vom Malteser Schulbegleitdienst Gesprächsrunden mit allen Beteiligten organisiert, damit gemeinsam eine gute Lösung gefunden werden kann.

Betroffene Eltern und Lehrer sowie an einer Mitarbeit in der Schul- und Kindergartenbegleitung Interessierte erreichen den Malteser Schulbegleitdienst über die Mailadresse inklusion.ost-oberbayern@malteser.org oder Telefon 0861-98660-31 (montags und mittwochs von 8:30 – 11:30 Uhr, donnerstags von 15:00 – 17:00 Uhr). Allgemeine Informationen auch unter www.malteser-schulbegleitdienst.de.

Quelle: Malteser Hilfsdienst

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