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A94 / Dorfen: Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot und Gefahrgutrecht
Bild: Archiv - Polizei Bayern
Am Sonntag, 04.01.2026 gegen 08:45 Uhr wurde durch die Autobahnpolizeistation Mühldorf am Parkplatz Fürtholz-Nord ein türkischer Sattelzug kontrolliert.
Da dieser lediglich Schokolade geladen hatte, konnte er keine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot in Anspruch nehmen.
Die Weiterfahrt wurde ihm für diesen Tag untersagt. Zudem wurde durch die Beamten festgestellt, dass das Gesamtvolumen der Treibstofftanks die zulässige Gesamtmenge überschritt.
Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich hinterlegen.
Gegen den türkischen Spediteur wird darüber hinaus ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung eingeleitet, da der Verdacht besteht, dass das Unternehmen durch das Fahren am Sonntag einen unrechtmäßigen Gewinn erzielt.
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