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10.11.2023 - Landkreis Erding

Online-Terminvereinbarung für eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Bild: Archiv - rm

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt.


Ab sofort können Personen zur Belehrung im Gesundheitsamt Termine auch online auf der Internetseite des Landkreises Erding vereinbaren.

Eine Belehrung durch das Gesundheitsamt benötigen Personen vor erstmaliger Ausübung ihrer Tätigkeit im Lebensmittelbereich, wenn diese entweder gewerbsmäßig Lebensmittel, wie beispielsweise Fleisch- oder Milcherzeugnisse, Ei-produkte oder Backwaren herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt (mit den Händen) oder indirekt (z.B. Geschirr oder Besteck) in Berührung kommen, oder in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind (z.B. Gaststätten, Kantinen oder Cafés). Auch Schülerinnen und Schüler, welche ein Praktikum in einem der oben genannten Bereiche machen, sind entsprechend verpflichtet.

Hintergrund dieser gesetzlichen Verpflichtung ist, dass sich in den oben genannten Lebensmitteln bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren können. Durch den Verzehr von Lebensmitteln, die mit Krankheitserregern belastet sind, können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen schwer erkranken. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon eine große Anzahl von Menschen betroffen sein.

Das Gesundheitsamt Erding ist dabei nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Erding zuständig.

Die telefonische Terminvereinbarung unter 08122/581433 steht ebenfalls nach wie vor allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises zur Verfügung.

www.landkreis-erding.de/gesundheitswesen

Quelle: Landratsamt Erding

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