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Am 08.11.2023 stand ein 34-jähriger ukrainischer Staatsbürger in dem Erdinger Amtsgericht vor Gericht und wurde wegen tätlichem Angriff auf eine Vollstreckungsbeamtin angeklagt.
Laut Anklageschrift habe er mit einer Gruppe weiterer Täter eine uniformierte Polizistin auf den Boden geworfen, ihr Haar ausgerissen und gedroht, sie körperlich zu missbrauchen und umzubringen.
Vor Gericht sagten mehrere Polizisten als Zeugen aus und bestätigen weitestgehend die Anklageschrift.
Am Abend des 12.07.2022 begab sich die Beamtin mit ihrem Partner aufgrund einer gemeldeten Ruhestörung in ein Asylwohnheim. Die beiden Polizisten fanden zwei Frauen vor, welche in einen lautstarken Streit verwickelt waren.
Die Beamten wollten, den Konflikt friedlich zu lösen, konnten sich jedoch nicht mit den Anwesenden verständigen, da diese nur ukrainisch sprachen. Mit Schlagworten und Gestikulieren versuchten die Beamten, die beiden Frauen auseinander zu bringen.
Die Beamtin wurde daraufhin von der Tätergruppe, bestehend aus vier Leuten, auf den Boden gedrückt und an Haaren und Gliedmaßen in Richtung einer Wohnung gezogen.
Die Täter, die anschließend positiv auf einen Alkoholtest getestet wurden, beschimpften sie auf ukrainisch. Zeugen sagten aus das es sich um Mord- und Missbrauchsdrohungen sowie Beleidigungen handelte.
Der Partner der Polizistin konnte rechtzeitig eingreifen. Sie forderten Verstärkung an, welche zeitig eintraf und so die Situation unter Kontrolle bekam.
Das Opfer erlitt leichte Verletzungen an Schulter und Handgelenk und gab an, die folgenden Tage psychisch von dem Vorfall beeinträchtigt gewesen zu sein.
Der Angeklagte gestand die Tat, doch sagte er, er wüsste nicht, ob er die Drohungen geäußert habe.
Der Tatbestand der Beleidigung und Drohung wurde aufgrund von mangelnden Beweismitteln beschränkt und wurde im Urteil nicht berücksichtigt.
Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Aussicht auf Bewährung verurteilt und trägt die Kosten der Verhandlung.