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Kontrollaktion der Autobahnpolizei Mühldorf mit weiteren Fachbehörden
Bild: Archiv - Polizei Bayern
Kleintransporter-Anhänger-Gespanne, die mit ein, zwei oder gar drei Gebrauchtwagen beladen wurden, sind aus dem alltäglichen Bild auf den Autobahnen nicht mehr wegzudenken.
Die Gebrauchtfahrzeuge werden im Regelfall in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland verbracht, um diese, möglicherweise auch nach einer kurzen Reparatur, möglichst gewinnbringend weiter zu veräußern.
Liegt bei diesen Transporten ein Gewerbe zu Grunde, so unterliegen diese Transporte einer Vielzahl von Vorschriften und Pflichten. Der Polizei obliegt es den Nachweis der Gewerblichkeit zu erbringen. Hierzu gibt es unterschiedliche Kontrollansätze.
Mit Hauptaugenmerk auf die besagten Fahrzeugkombinationen führte die Autobahnpolizei Mühldorf zusammen mit anderen Fachbehörden am Donnerstag, den 02.11.202, in der Zeit von 18.00 Uhr bis 22.30 Uhr, eine gemeinsame Kontrollaktion auf dem Parkplatz Fürthholz-Süd der BAB A 94, Höhe Dorfen, in Fahrtrichtung Passau durch.
Die Kontrollaktion wurde begleitet durch einen Kontrolleur des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, sowie durch zwei Beamte des Zoll Traunstein, Kontrolleinheit Verkehrswege. Weitere Unterstützung fand sich durch Beamte der Kontrollgruppen Schwerverkehr der Verkehrspolizeiinspektionen Traunstein und Hohenbrunn.
In dem besagten Zeitraum wurden insgesamt zehn Fahrzeugkombinationen aus dem Verkehr gezogen. Auffällig an nahezu allen Gespannen war, dass die Beleuchtungseinrichtungen an den Zugfahrzeugen und den Anhängern oftmals in einem desolaten Zustand waren und die Mängel vor Antritt der Weiterfahrt behoben werden mussten.
Vier Gespanne konnten die Kontrollstelle im weiteren Verlauf unbehelligt verlassen. Sechs Berufskraftfahrer aus Rumänien, Ungarn, Serbien und Bulgarien mussten am Kontrollort gleich mehrfach beanstandet werden.
Die betroffenen Fahrer konnten zum einen keine Genehmigung für ihren Transport vorweisen. Zum anderen waren in deren Zugfahrzeugen keine erforderlichen Kontrollgeräte zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten verbaut. Geldbußen im vierstelligen Euro-Bereich waren somit die Folge.
Weiterhin war zu beanstanden, dass ein Zugfahrzeug überladen war und ein geladener Gebrauchtwagen auf einem Anhänger unzureichend gesichert war.
Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 10.000, - Euro gegen die Fahrer ausgesprochen und noch am Kontrollort einbehalten.
Die Anzeigen gegen die Unternehmen und Speditionen der Fahrer schlagen mit einem Betrag von rund 22.000, - Euro zu Buche.
Ferner wurde zwei serbische Staatsangehörige wegen Schwarzarbeit zur Strafanzeige gebracht. Obwohl beide Männer Sozialleistungen erhielten, hatten sie sich einen lukrativen Nebenverdienst durch Kurierfahrten mittels Kleintransporter-Anhänger-Gespannen in ihr Heimatland geschaffen. Ihnen droht, neben den Rückzahlungen der bislang erhaltenen Leistungen, eine empfindliche Geldstrafe. Die weiteren Ermittlungen hierzu übernahm der Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Die Autobahnpolizei Mühldorf wird diese Art von Kontrollen auch in Zukunft wiederholen.