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04.10.2023 - Erding

Verurteilung wegen des Besitzes jugendpornographischer Inhalte

Bild: Archiv - rm

Am 08.07.2023 wurde ein Mann wegen des Besitzes jugendpornographischer Inhalte angeklagt.


Er habe beim Schreiben auf der Plattform „Skype“ ein Bild erhalten, auf dem eine augenscheinlich minderjährige Person (unter 14 Jahren) entblößt abgebildet war.

Dem Angeklagten wurde nachgewiesen, regelmäßig über den Zeitraum mehrerer Monate, „sexuelle Rollenspiele“ über die Chatplattform Skype geführt zu haben. Die dargestellten Personen in den Rollenspielen waren häufig minderjährig, mit einer selbst angegebenen untersten Altersgrenze von 12 Jahren. Trotz dessen sagt der Angeklagte aus, keine pädophilen Fantasien oder Vorlieben zu haben.

Zu dem Vorwurf des Besitzes des pornografischen Bildes der Minderjährigen, sagte der Mann, dass er das Bild noch nie zuvor gesehen habe. Das Bild wurde bei einer Hausdurchsuchung von Behörden gespeichert in seinem Skype-Konto gefunden. Sein Notebook wurde hierzu beschlagnahmt.

Der Angeklagte behauptete er habe nie pornographische Inhalte auf der Plattform angefragt und er habe regelmäßig alle Daten und Chatverläufe gelöscht. Trotzdem fanden die Behörden zahlreiche Bilder in seinem Konto gespeichert, unter anderem das rechtlich relevante Bild.

Das Bild der Minderjährigen stand im Kontext mit einem Rollenspiel und wurde vom Angeklagten im Chatverlauf kommentiert. Er stritt bis zum Ende der Verhandlung ab, dieses Bild jemals gesehen zu haben.

Der Mann mittleren Alters sagt, er hätte die Rollenspiele aufgrund von unbefriedigendem Sex innerhalb seiner Ehe geführt. Aktuell geht der Angeklagte mit seiner Frau in eine Partnertherapie.

Der polizeiliche Ermittler in diesem Fall, sagte als Zeuge aus. Es wurden in dem Skype-Konto weitere Bilder Minderjähriger gefunden, mit teilweise entblößtem Oberkörper. Außerdem gab es bei den Zeitangaben des Angeklagten Unstimmigkeiten.

Der Mann ist nicht vorbestraft und zeigte sich sowohl bei der Ermittlung als auch bei der Verhandlung kooperativ. Da sich das Bild in seinem Herrschaftsbereich befand wurde der Angeklagte zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe mit drei Jahren Bewährung verurteilt. Zudem muss er 2.000€ Geldstrafe zahlen und die Kosten der Gerichtsverhandlung tragen.

Quelle: Redaktion (lk)

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