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Ein Mann wurde am 13.07.2023 wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt.
Auf seinem Handy, welches schon 2021 von der Polizei konfisziert wurde, befanden sich insgesamt 31 rechtlich relevante Inhalte, auf denen Minderjährige sexuell dargestellt wurden.
8 davon sind Videos, unter anderem eines, auf dem zwei unter 14-Jährige zu sehen sind.
Laut des Anwaltes Dr. Florian Zenger hatte der Angeklagte im Internet unter anderem auf Chatportalen nach sexuellen Inhalten gesucht.
Der Fokus der Internetsuche lag auf jüngere oder jung aussehende Männer, da diese, laut Aussage des gelernten Lackierers und Malers, seine Vorliebe seien.
Mittlerweile habe er die App gelöscht.
Als Grund gab er an, dass er zu viele Inhalte zugeschickt bekommen habe, auf denen offensichtlich Minderjährige zu sehen waren und es nicht seine Intention gewesen sei, diese anzusehen.
Der Angeklagte sagte aus, dass er seine Fehler heutzutage einsähe und vom April 2022 bis Anfang dieses Jahres sich um professionelle Hilfe bemüht habe.
Er behauptete, dass dies und andere Faktoren dazu geführt haben, dass er mittlerweile keinen Drang mehr dazu verspüre, sich Inhalte mit Minderjährigen anzusehen.
Polizist Thomas Klein, Hauptermittler in diesem Fall, gab an, dass sie von einer Amerikanischen Organisation, die Kinderpornografie im Netz verfolgt, informiert wurden, dass der Angeklagte über eine App jene Inhalte zugeschickt bekam.
Der Mann ist nicht vorbestraft und hatte sich als sehr kooperativ gezeigt. Daher wurde er zu 1 Jahr und 2 Monaten Freiheitsstrafe mit drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 1500 Euro Strafe zahlen sowie alle Gerichtskosten tragen.