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Haushaltssatzung des Landkreises Erding für das Haushaltsjahr 2023
Bild: Archiv - rm
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 06.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen
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Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 06.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Aufgrund des Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erding folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 221.659.233 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 52.913.023€
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums Landkreis Erding für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan in den Erträgen mit 90.458.178 € in den Aufwendungen mit 105.950.678 € und im Vermögensplan in den Einnahmen und den Ausgaben mit je 33.191.931 €.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder maßnahmen wird auf 3.000.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nach dem Vermögensplan des Klinikums Landkreis Erding wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Klinikums Landkreis Erding wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. FAG als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden umzulegen ist, wird auf 116.737.828 € festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:
a) Steuerkraftzahlen:
(Feststellung des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung )
Grundsteuer A 1.501.940 €
Grundsteuer B 13.939.830 €
Gewerbesteuer 81.385.211 €
Gemeindeeinkommensteuerbeteiligung 97.031.605 €
Umsatzsteuerbeteiligung 11.500.151 €
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die Städte und Gemeinden
im Jahre 2022 Anspruch hatten 12.965.236 € Summe der Umlagegrundlagen 218.323.973 €
(3) Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird nach Art.18 Abs. 3 FAG auf einheitlich 53,47 v.H (Dreiundfünfzig 47/100) festgesetzt.
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Klinikums Landkreis Erding wird auf 14.100.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Am Dienstagmittag zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr parkte ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Starnberg seinen Mercedes Vito in der Föhrenstraße in Pretzen