Logo print
Lieber Leser,
unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner.
Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung

Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding

Werbung
<a href=//www.ed-live.de/out.php?wbid=4002 target=_blank></a>
« zurück zur Nachrichtenübersicht

27.09.2022 - Flughafenregion

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erneut bis Ende Dezember verlängert

Bild: Archiv - rm

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres beschlossen.



Bis zum 31. Dezember 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.

Unverändert bleibt:
Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

  • Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

  • Förderung von Weiterbildung

  • Übersicht der Regelungen im Allgemeinen


Bezugsdauer:

Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Bis zu 28 Monate, längstens bis 30. Juni 2022.
Ab dem 01. Juli 2022: Bis zu 12 Monate

Bezugshöhe:

Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022:

Ab dem 4. Bezugsmonat: 70/77* Prozent des entfallenen Nettoentgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent

Ab dem 7. Bezugsmonat: 80/87* Prozent des entfallenen Nettoentgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent

*Beschäftigte mit mind.1 Kind
Ab dem 01. Juli 2022: 60/67* Prozent des entfallenen Nettoentgelts
*Beschäftigte mit mind.1 Kind

Minijob:

Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei

Ab dem 01. Juli 2022: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird angerechnet

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer:

Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Bezug Kurzarbeitergeld möglich
Ab dem 01. Juli 2022: Bezug Kurzarbeitergeld nicht mehr möglich

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

weitere Nachrichten aus:



Nachrichtenbild
15.06.2025 - Erding

Fahrradfahrerin übersehen in Erding

Eine Autofahrerin hat die Radfahrerin übersehe und es kam zum Zusammenstoß.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
14.06.2025 - Wörth

Dachstuhl eines Wohnhauses gerät in Brand

Unsachgemäßes Entfernen eines Wespennestes

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
14.06.2025 - Erding

Folgenschwere Profilierungsfahrt in Erding

Eine Person verletzt, hoher Fremdschaden entstanden

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
13.06.2025 - Landkreis Erding

Weltblutspendetag

Bayerns Gesundheitsministerin: Allein in Bayern werden täglich rund 2.000 Blutkonserven benötigt

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
13.06.2025 - Langenpreising

Motorradfahrer schwer verletzt

Er wurde zur weiteren medizinischen Versorgung mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum Rechts der Isar geflogen.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
13.06.2025 - Eitting

Elektromüll entzündet sich in Umweltbetrieb

Am Donnerstagvormittag gegen 10:00 Uhr alarmierte die Brandmeldeanlage eines Umweltbetriebes in Eitting die Rettungskräfte.

⇒ mehr Informationen...

Landkreisinformationen

Blutspendetermine

Direktvermarkter

Webcams

Videos

Ratgeber

Was ist los am Volksfestplatz Erding?

Was ist los am Schrannenplatz Erding?

Was ist los am Kronthaler Weiher?

Gemeinden

Kooperationen


FS-live.de FM-live.de