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Sie war am 9. November letzten Jahres aus Kiew im Erdinger Moos angekommen.
Bei der Einreisekontrolle hatte sie den Bundespolizisten Personalausweis und Impfpass vorgelegt.
Grenzpolizeilich hatte es nichts zu beanstanden gegeben.
Der Impfpass jedoch hatte bei den Grenzpolizisten größeres Interesse geweckt und der Hamburgerin damals einen unerwarteten Aufenthalt bei der Bundespolizei sowie letztendlich eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung beschert.
Die eingeklebten Sticker zum Nachweis einer Impfung gegen Corona waren offensichtlich gefälscht.
Das Urteil vom Amtsgericht Erding über 3.000 Euro Geldstrafe erlangte im Mai dieses Jahres Rechtskraft.
Seit Beginn der Corona-Pandemie hatten Bundespolizisten am Münchner Flughafen ankommende Flüge zum einen grenzpolizeilich, zum zweiten hinsichtlich der Vorgaben des Gesundheitsschutzes kontrolliert.
Neben den schon fast üblichen Pappenheimern mit gefälschten Reisedokumenten oder fehlenden aufenthaltsberechtigenden Papieren haben die Grenzpolizisten dabei auch immer wieder Reisende aus dem Verkehr gezogen, die sich über die geltenden Pandemieschutzvorschriften hinwegsetzen wollten.
Besonders hervor taten sich hier immer wieder Männer und Frauen, die sich mit gefälschten Impfpässen an den Grenzpolizisten vorbeimogeln wollten.
Die Bundespolizisten wiederum, im Erkennen von gefälschten Dokumenten besonders geschult und erfahren, haben diese Kriminellen regelmäßig in ihre Schranken gewiesen.
So auch Anfang November letzten Jahres eine 44-jährige Deutsche, die den Beamten bei ihrer Ankunft aus Kiew ihr Impfbuch vorgelegt hatte.
Darin zwei Biontech-Sticker mit entsprechenden Stempeln und Unterschriften eines Impfzentrums in Schleswig-Holstein, datiert auf August und Oktober desselben Jahres.
Ansonsten war das gelbe Büchlein arg jungfräulich gewesen.
Etwas verdutzt hatten die Bundespolizisten dann noch zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Reisende angeblich im niedersächsischen Lüneburg geimpft worden sein wollte.
Auf den Hinweis, dass ihr vermeintlicher Impfort aber nicht in Schleswig-Holstein sei, hatte sie kurzerhand erklärt, sie habe Lünen mit Lübeck verwechselt.
Als die Grenzpolizisten daraufhin die Sticker überprüft hatten, war das Ergebnis ausgeblieben.
Auch folgende Recherchen, sprich ein Anruf im Hohen Norden waren ins Leere gelaufen.
Der Mitarbeiter im dortigen Impfzentrum hatte den Bundesbeamten erklärt, dass man erstens an den betreffenden Tagen keine Impfdosen aus der angefragten Charge verimpft habe und zweitens die angeblich Impfwillige bei ihnen nicht gelistet sei.
Mit diesen Aussagen konfrontiert, hatte es die vermutliche Impfbetrügerin dann vorgezogen, sich in Schweigen zu hüllen.
Alles Schweigen hatte aber nichts geholfen.
Die Bundesbeamten hatten die Hanseatin wegen des Verdachts der Urkundenfälschung angezeigt und im Auftrag der Landshuter Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen aufgenommen.
Nach unter anderem einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Ermittler schließlich alle Beweise zusammen, so dass der Staatsanwalt vorm Erdinger Amtsgericht Anklage erheben konnte.
Der Kadi in der oberbayerischen Herzogstadt hat daraufhin die Schuld der gebürtigen Ukrainerin als erwiesen angesehen und gegen die Angeklagte im April dieses Jahres einen Strafbefehl über 3.000 Euro Geldstrafe oder ersatzweise sechzig Tage Haft erlassen.
Dieser ist seit Mai nun rechtskräftig.
Bildunterschrift:
Am Münchner Airport sind die Bundespolizisten grundsätzlich für die grenzpolizeiliche Kontrolle der ein- und ausreisenden Passagiere zuständig.
Seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützten sie auch die für den Gesundheitsschutz zuständigen Gesundheitsbehörden, unter anderem durch die Überprüfung der nötigen medizinischen Nachweise bei der Einreise.