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06.04.2022 - Landkreis Erding

Ukraine-Flüchtlinge im Landkreis Erding - Aktueller Sachstand

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Auch in der vergangenen Woche sind Geflüchtete aus der Ukraine über das neue Ankunftszentrum des Landkreises Erding erstversorgt und auf die ihnen zugewiesenen Unterkünfte verteilt worden.


In der vergangenen Woche sind 43 Personen über eine Zuteilung der Regierung von Oberbayern im Landkreis Erding angekommen.

Bislang sind überwiegend Frauen und Kinder, vereinzelt auch ältere Personen im Landkreis Erding angekommen. Nach aktuellem Informationsstand sind derzeit 585 Personen im Landkreis Erding untergebracht, 378 bei Privatpersonen und 207 in Unterkünften des Landkreises.

Diese verteilen sich auf angemietet Unterkünfte des Landkreises in den folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
- Forstern - 3
- Lengdorf – 5
- Pastetten – 19
- Oberding – 20
- Taufkirchen - 36
- Dorfen – 30
- Erding – 100

Im Bereich der Turnhalle am Gymnasium Dorfen wurde eine Notunterkunft zu Pufferzwecken geschaffen, um ggf. Geflüchtete bis zur Weiterverteilung auf die zugewiesenen Unterkünfte zu versorgen. Diese Kapazitäten mussten bisher nicht genutzt werden.

In Bezug auf eine Anfrage von Kreisrätin Ulla Dieckmann, konnte noch während der Sitzung des Kreisausschusses in einer zeitgleich stattfindenden Videoschalte mit den bayerischen Landräten eine Lösung gefunden werden, damit auch für Geflüchtete, die privat in separaten Wohnungen untergebracht werden, ein Zuschuss für die Nebenkosten gewährt werden kann. Hierbei ist jeweils eine Einzelfallprüfung durch den Fachbereich Asyl nötig.

Bisher wurden dem Landkreis Erding keine unbegleiteten minderjährigen Kinder im Rahmen von Bussen zugewiesen.

Für den heutigen Mittwoch erwartet der Landkreis Erding die nächste Zuteilung.

Das Ausländeramt Erding bietet ab sofort Termine für ukrainische Flüchtlinge zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vorzugsweise online an. Termine werden immer am Mittwochnachmittag von 13:15 bis 16:15 und Freitagvormittag von 7:30 bis 12:00 angeboten. Die Terminvergabe wird immer am Wochenbeginn aktualisiert und freigegeben.

Im Ausnahmefall ist auch eine telefonische Terminvereinbarung unter 08122/58-1790 möglich.

Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind:
  • Ukrainische Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen
    oder
    Internationaler Schutzstatus in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen
    oder
    Personen, die sich vor dem 24.02.2022 mit einem Aufenthaltsrecht in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren
  • Einreise in das Bundesgebiet/den Schengen-Raum ab dem 24.02.2022
    Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

Ukrainische Flüchtlinge ohne Reisepass/ID-Karte, mit abgelaufenem Reisepass oder mit nur noch kurzer Passgültigkeit sollen schnellstmöglich Kontakt mit einer ukrainischen Auslandsvertretung (z.B. Generalkonsulat in München, Lessingstraße 14, 80336 München, Tel.: +498955273718, E-Mail: gc_dem@mfa.gov.ua) aufnehmen. Diese kann eine Identitätsbescheinigung ausstellen oder die vorhandenen Dokumente eventuell verlängern.

Für alle weiteren Anfragen und Auskünfte stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Bei Fragen und Anliegen, die sich generell mit dem Thema Flüchtlinge aus der Ukraine befassen, steht das Landratsamt Erding unter der Telefonnummer 08122 / 58-1071 (Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr) sowie unter der E-Mail-Adresse koordinierung-ukraine@lra-ed.de zur Verfügung. Ebenso können hier auch Angebote für Hilfs-und Dolmetscherdienste abgegeben werden.

Angebote für Unterkünfte können im Fachbereich Liegenschaftsmanagement unter der Telefonnummer 08122/58-1342 oder per E-Mail an carmen.mittermeier@lra-ed.de eingereicht werden.

Fragen zum Asylstatus und Leistungen für Flüchtlinge beantwortet der Fachbereich Asylmanagement unter 08122/58-1048 oder per E-Mail an andreas.knorr@lra-ed.de

Ausländerrechtliche Fragen, z.B. zu Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis beantwortet der Fachbereich Ausländerwesen unter 08122/58-1790 oder per E-Mail an auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de

Bei gesundheitlichen Fragen das Gesundheitsamt unter 08122/58-1433 bei Beatrix Seuss oder gesundheitsamt@lra-ed.de

Quelle: Landratsamt Erding

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