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Erst vor kurzem hat das Landratsamt Erding dazu aufgerufen, für die Betroffenen des Hochwassers vom 30. August zu spenden – der Flughafenverein München e.V., in dem der Landkreis Erding ebenfalls Mitglied ist, macht Nägel mit Köpfen.
Auf Vermittlung von Landrat Martin Bayerstorfer hat der Flughafenverein unter Vorsitz von Thomas Bihler beschlossen, 50.000 Euro für die Betroffenen des Hochwassers zu spenden.
„Diese großzügige Geste rührt mich zutiefst. Ich danke dem Flughafenverein und seinem Vorsitzenden Thomas Bihler von Herzen für diese Unterstützung – umso mehr, da es nicht das erste Mal ist, dass der Flughafenverein den Landkreis in Krisenfällen unterstützt“, so Landrat Martin Bayerstorfer. Für Thomas Bihler wiederum ist diese Geste selbstverständlich: „Es ist uns beim Flughafenverein ein sehr großes Anliegen, unseren Nachbarn zu helfen, wenn Hilfe nötig ist.
Gerade bei einer Katastrophe wie dieser, wo der Schaden so groß ist und die Betroffenen teils immer noch nicht zurück können in ihre Häuser, ist es für uns extrem wichtig zu unterstützen.“
Das Landratsamt Erding hat für die Betroffenen ein Spendenkonto eingerichtet. Bis zu einem Betrag von 300 Euro gilt der Überweisungsbeleg als Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt, bei größeren Beträgen wird ein Spendennachweis ausgestellt. Wer unterstützen möchte, kann gerne einen Beitrag auf folgendes Konto überweisen:
Spendenkonto Landkreis Erding - Fluthilfe 2021 - Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen IBAN: DE28 7005 1995 0810 0024 02 BIC: BYLADEM1ERD
Zusätzlich wurde der Verschenkmarkt auf der Homepage des Landratsamts um zwei Kategorien erweitert: „Biete Hilfe“ und „Suche Hilfe“. Dort kann sich jeder eintragen, der konkrete Hilfsangebote für die Betroffenen, sowie jeder Betroffene, der ein konkretes Hilfsgesuch hat. Der Direktlink zum Verschenkmarkt
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs, sowie eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.