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20.06.2021 - Erding

Gründe für die Ablehnung des Bebauungsplan 225 der AfD-Fraktion

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Dieses Regionalportal ist neutral und unabhängig. Wir veröffentlichen Pressemitteilungen aller Parteien und Organisationen mit regionalem Bezug. Der Inhalt dieser Nachricht spiegelt nicht die Meinung des eigenen Redaktionsteams wider.
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Bild: Archiv - AfD

Obwohl die AfD generell das Gewerbegebiet westlich der Sigwolfstraße und südlich der Dachauer Straße in der Region befürwortet konnte Ausschussmitglied Tobias Krüger (AfD) in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 15.06.2021 den aktuellen Bebauungsplan und Satzungsbeschluß nicht zustimmen.

In dem zu beschließenden Bebauungsplan- und Gründungsplan Nr. 225 stand unter „Punkt 12. Bauliche Gestaltung:

(3) Alle Flachdächer sind, zu mindestens 50% der Dachfläche, mit einer Dachbegrünung oder mit Photovoltaikanlagen zu versehen“

Bei der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 07.07.2020 wurde zuletzt der Bebauungsplan Nr. 225 behandelt. In dieser Sitzung gab es einen einstimmigen Beschluß der lautet:

„Dachbegrünung und PV-Anlagen:

Es wird ein Auftrag an die Verwaltung gestellt in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes eine maximale Dachbegrünung und maximale PV- oder Solaranlagennutzung mit aufzunehmen.“

AfD-Fraktionschef Krüger befragte daraufhin Oberbürgermeister Gotz, warum es diesen Unterschied zwischen dem Beschluß vom 07.07.2020 und der jetzigen Fassung gäbe. Denn „ Dachbegrünung und PV-Anlagen“ wurde durch „ Dachbegrünung oder PV-Anlagen“ ersetzt und die „maximale Fläche“ sei nun auf „mindestens 50% der Fläche“ gesunken.

Als Antwort wurde auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen und dass eine vollflächige Belegung zu statischen Probleme führen könne.

Diese Antwort ist für die AfD nicht zufriedenstellend, darum konnte dem Beschlußvorschlag nicht zugestimmt werden. In den Sitzungen ist zu vernehmen, daß man in Bebauungsplänen die Rahmenbedingungen der Bebauung aufstelle.

Was der Bauwerber daraus mache, darauf habe man ja keinen Einfluß und dieser müsse sich ja nach dem Bebauungsplan in seiner Planung richten.

Die Abstimmung im Ausschuss erfolgte mit 9 Ja und 6 Nein Stimmen und wurde in der aktuell vorliegenden Fassung verabschiedet.

Hier hat man nach Auffassung der AfD eine Chance nicht genutzt, auf großen Flachdächern eine sinnvolle ökologische Bauweise zu verwirklichen, denn solche Flachdächern von Hallen und Bürogebäuden sind ideal für eine vollflächige Nutzung der Photovoltaik geeignet. Zusätzlich hätte man mit der Dachbegrünung auch den ökologischen Aspekt berücksichtigt. PV-Anlagen sind nach Auffassung der AfD auch wesentlich besser bei großen Flachdächern zu integrieren als Windräder. Auf der Suche nach alternativen Energiequellen müsse man deshalb dringend solche Chancen nutzen.

Quelle: AfD Stadtratsfraktion Erding

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