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09.04.2021 - Landkreis Erding

Kartierung der Gewässerrandstreifen im Landkreis Erding abgeschlossen, Bewirtschafter erhalten Klarheit

Seit August 2019 müssen in Bayern Gewässerrandstreifen eingehalten werden. Jetzt ist die Kartierung der Gewässer im Pilot- Landkreis Erding abgeschlossen. Es wurden hier insgesamt Gewässer in einer Länge von ca. 1700 km vom Wasserwirtschaftsamt München vor Ort überprüft.

Das Ergebnis zeigt, dass an 70 % ein Gewässerrandstreifen nach dem Volksbegehren notwendig ist. Im Gegenzug müssen an ca. 500 km keine Gewässerrandstreifen eingehalten werden. „Das betrifft v.a. die umfangreichen künstlichen Grabensysteme im westlichen Landkreis, in den Moorgebieten im Bereich des Flughafens“, erläutert Christian Leeb, Leiter des Wasserwirtschaftsamts München.

Die Bewirtschafter ufernaher Grundstücke erhalten mit der Veröffentlichung der Karten Klarheit und Planungssicherheit. An den dargestellten Gewässern muss ein Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie eingehalten werden. An großen Gewässern, wie der Sempt, sind es auf staatlichen Grundstücken 10 Meter.

Bayernweit wurde die Vorgehensweise für die Kartierung der Gewässer in drei Pilotlandkreisen herausgearbeitet. Der Landkreis Erding ist neben den Landkreisen Neustadt/ Aisch- Bad Windsheim und Schweinfurt einer davon. Alle Gewässer werden vor Ort individuell begutachtet und anhand einheitlicher Kriterien eingestuft. So konnte für die Wasserwirtschaftsverwaltung eine effiziente und sichere Methodik entwickelt werden.

Wichtig ist, dass die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen nach Volksbegehren bereits heute besteht. Jede/r betroffene Landwirt/in muss an eindeutig er-kennbaren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. Dort ist dann die Nutzung für den Acker und Gartenbau verboten. An künstlichen Gewässern sowie an Verrohrungen, Straßenseitengräben, die Bestandteile der Straße sind und an „grünen Gräben“ mit eindeutigem Grasbewuchs sind hingegen keine Gewässerrandstreifen erforderlich.

Die Begehungen vor Ort haben gezeigt, dass die Randstreifen zum aller größten Teil bereits von den Flächenbewirtschaftern angelegt wurden.

Die Ergebnisse wurden jetzt in übersichtlichen Karten aufbereitet. Sie werden ab Dienstag, den 06.04.2021 gemeindeweise auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamts München veröffentlicht (www.wwa-m.bayern.de). Betroffene Grundstückseigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt zu geben. Strittige Gewässerabschnitte werden im Anschluss gemeinsam erörtert. Danach wird die finale Kulisse an das Landesamt für Umwelt übergeben.

Dieses veröffentlicht sie im UmweltAtlas Bayern (https://www.umweltatlas.bayern.de).

Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg

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