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20.01.2021 - Landkreis Erding

Jagdgesetze; Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild

Bild: Archiv - rm

Nicht zuletzt wegen der ca. 60.000 Hausschweine, die im Landkreis Erding in etwa 170 Betrieben gehalten werden, laufen auch im Landkreis Erding die Bemühungen, einen Eintrag der Afrikanischen Schweinepest möglichst zu verhindern, auf Hochtouren.

Neben Aufklärungskampagnen bei Jägern, Schweinehaltern und in der Öffentlichkeit erfolgen die Überwachung der Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben, die einen Eintrag verhindern sollen sowie Maßnahmen zur Reduktion der Schwarzwildpopulation.

Das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass die staatliche Aufwandsentschädigung ab Dezember 2020 für das verbleibende Jagdjahr 2020/2021 für erlegtes Schwarzwild von bisher 20 € auf 70 € erhöht wird. Der Landkreis Erding gewährt weiterhin eine zusätzliche Prämie i. H. v. 20 € pro erlegtem Tier, insgesamt also 90 Euro.

Antragsberechtigt bleiben weiterhin die Jagdrevierinhaber. Das bisherige Antragsverfahren wird im Grundsatz beibehalten.

Zu beachten sind jedoch erweiterte Nachweispflichten, die seit dem 16.12.2020 gelten. Für beantragte Prämien für Schwarzwild, welches seit diesem Datum erlegt wird, ist vom Revierinhaber eine zusätzliche Dokumentation zu führen.

Dieser Nachweis kann durch eine der folgenden Unterlagen erbracht werden:

- Fotographie mit Angabe des Reviers sowie des Erlegedatums, oder
- schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinen-Untersuchung, oder
- Abgabebestätigung an EU-zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe, oder
- Entsorgungsbestätigung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt

Diese Dokumente sind drei Jahre nach erfolgter Auszahlung aufzubewahren und im Falle einer erforderlichen Verifizierung vorzulegen. Die Nachweise müssen nicht bei der Beantragung vorgelegt werden.

Ein Abgleich der auf der Streckenliste aufgeführten Wildschweine mit den aufgezählten Dokumenten kann anlassbezogen und/oder aufgrund einer stichprobenartigen Verifizierung der eingereichten Anträge erfolgen. Der Abgleich bzw. die Verifizierung erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Da sich die Bewilligungsvoraussetzung für die Aufwandsentschädigung des Landkreises Erding an die Voraussetzungen der staatlichen Prämien anlehnen, gilt Vorgenanntes auch bei Beantragung der Landkreisprämie

Quelle: Landratsamt Erding

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