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17.04.2020 - Landkreis Erding

Hilferuf: Gastronomie ab spätestens 1. Mai öffnen!

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Bild: Archiv - rm

Enorme Umsatzeinbußen, finanzielle Schwierigkeiten, Existenzängste. Unzählige Gastronomen stehen vor dem Aus. Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) fordert jetzt dringend, die Gastronomie bis spätestens 1. Mai mit entsprechenden Hygienemaßnahmen wieder zu öffnen. Anderenfalls befürchtet der VEBWK ein Wirtshaussterben nie gekannten Ausmaßes.


„Die Gastronomiebranche ist wohl der am stärksten von der Coronakrise betroffene Wirtschaftsbereich“, sagt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „die Umsätze brachen den Unternehmern von einen Tag auf den anderen weg – völlig unvorhergesehen. Fixkosten für Energie, Gebühren, laufenden Finanzierungen, Pacht und Mitarbeiter laufen weiter. Wir sprechen hier nicht von einzelnen Gasthäusern, die um ihre Existenz bangen. Uns steht ein landesweites Wirtshaussterben bevor, wie wir es bisher noch nicht erlebt haben.“

Wie Ministerpräsident Söder jetzt bekannt gab, wird die Schließung der Gastronomie in Bayern noch bis mindestens Pfingsten anhalten. „Es ist ein Irrsinn, dass unsere verantwortlichen Politiker die gesamte Branche, ohne mit der Wimper zu zucken, an die Wand fahren lassen“, so Bergmüller, „in den nächsten Tagen und Wochen dürfen immer mehr Läden und Dienstleister unter entsprechenden Sicherheitsvorschriften wieder öffnen. Es ist mir absolut unverständlich, warum diese Maßnahmen nicht auch in der Gastronomie greifen sollten.“ Abstandsregeln können besonders gut auch in Biergärten eingehalten werden. Gerade im Freien dürfte eine Infektion bei Einhalten der Hygieneschutzmaßnahmen noch weniger wahrscheinlich und in den Gaststätten auch nicht mehr sein, als beispielsweise in Supermärkten, wo das Ansteckungsrisiko laut wissenschaftlichen Einschätzungen bei etwa 5 % liegt.

„Der Grundrechtseingriff der Zwangsschließung steht schon lange nicht mehr im Verhältnis zu den Folgeschäden“, sagt der VEBWK-Vorsitzende, „nicht nur die Unternehmer selbst sind davon betroffen. Gerade in Städten reicht den Angestellten ihr Kurzarbeitergeld oft nicht einmal für die Miete.“ Die Hilfen des Staates hält Bergmüller für einen „Tropfen auf den heißen Stein“. „Die Gelder sind meist schon nach der ersten Kurzarbeitergeldauszahlung aufgebraucht. Da bleibt nichts mehr übrig, um die Kosten für die Monate ohne Umsatz auszugleichen. Dabei ist auch anzumerken, dass die Soforthilfen nicht gezielt, sondern nach dem Gießkannenprinzip ausgebracht wurden. Viele Betriebe aus anderen Branchen haben ebenso Gelder erhalten, obwohl sie weiterhin arbeiten konnten. Die Gasthäuser wurden jedoch für mehrere Monate komplett geschlossen. Das ist weder gerecht, noch solidarisch!“

Die Politik möchte die Branche jetzt mit Versprechen von zusätzlichen Zuschüssen besänftigen. Auch die angekündigte Senkung des MwSt.-Satzes für die Gastronomie soll für die weitere Zeit der Schließung entschädigen. „Diese Maßnahmen müssen kommen, um den Schaden, den die Regierung angerichtet hat, auch nur annähernd zu begleichen“, sagt Franz Bergmüller, „eine Verlängerung der Schließungen rechtfertigt das allerdings nicht. Ich fordere dringend, die Wirtshäuser ab spätestens 1. Mai wieder zu öffnen. Wir werden mit Corona leben müssen. Es ist die Pflicht der Politik, Wege zu finden, um die Wirtschaft gleichzeitig am Leben zu erhalten. Die Gastronomie vor das Aus zu stellen, ist allerdings definitiv keine Lösung.“

Quelle: VEBWK

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