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13.11.2019 - Erding

Dorfener mit Joint am Flughafen erwischt

Bild: Archiv - rm

Am heutigen Mittwoch wurde ein Dorfener vor Gericht geladen, mit dem Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.

Der gebürtige Armenier wurde am 10.08.2019 gegen 18:00 Uhr von der Polizei mit einem Joint am Flughafen München erwischt. Die Droge wurde dann von den Beamten eingezogen.
Der 24-Jährige räumte direkt nach der Verlesung der Anklage den Tatbestand ein und gab zu, dass er einen Joint dabei hatte und ihm bewusst sei, dass er diesen nicht mit sich tragen darf.
Nach eigener Aussage wollte er diesen zur Entspannung vor seinem anstehenden Flug rauchen, da er unter Flugangst leidet.

Unglücklicherweise war das nicht sein erster Kontakt mit dem Betäubungsmittelgesetz.
Der Angeklagte wurde schon im Februar dieses Jahres dem Handel von BTM beschuldigt. Aufgrund dessen, dass sich der vorliegende Fall im August in seiner dreijährigen Bewährungszeit befindet, sieht die Staatsanwältin von einer Geldstrafe ab.
Positiv rechnet sie dem Mann allerdings an, dass er geständig war und es sich nur um geringe Mengen Cannabis handelte.

Sie entscheidet sich für eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten und einer Kostenübernahme des Verfahrens.

Der Verteidiger ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht einig und plädiert nochmal darauf, dass es sich nur um einen geringen Eigenkonsum einer leichten Droge handele.
Weiterhin habe der Mann im Oktober und November jeweils zwei Drogentests durchführen lassen, die beide negativ waren was ein Indiz dafür sein könnte, dass er nun die Finger von dem Cannabis lassen würde und es bei den beiden Straftaten, die dieses Jahr vorfielen, bleibt.
Er fordert eine Geldstrafe, dessen Höhe er der Richterin überlässt.

Richterin Wawerla gibt sich mit einer Geldstrafe einverstanden und verhängt 70 Tagessätze zu je 50€.
Abschließend kommentiert sie die Aktion des Angeklagten als „nicht besonders schlau“, am Flughafen, einem öffentlichen bewachten Platz, Drogen mit sich zu führen.

Quelle: Redaktion

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