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Immer wieder führen hitzige Wortgefechte zu Aussagen, die aufgrund von strafrechtlicher Relevanz vor Gericht landen. So auch der Fall eines 44-Jährigen Dorfeners aus dem vergangenen Jahr, der seinem Gegenüber mit dem Tod drohte, so die Anklage.
Nach einer allgemeinen Belehrung durch die zuständige Richterin Wawerla hatte zunächst die Staatsanwaltschaft das Wort. Dem angeklagten Kroato-Russen wurde zur Last gelegt, dass er am 09.06.2018 einen Landsmann vor dessen Haustür angedroht haben soll, eine Männerbande aus dem Balkan vorbei zu schicken, um ihn zu töten. Dies bestritt der Angeklagte jedoch bis zuletzt.
Beginnen wir jedoch von vorne: der Angeklagte war zunächst auf der Suche nach einer neuen Wohnung für sich und seine Frau. Fündig wurde er in Dorfen, genauer gesagt bei einem 66-jährigen Kroaten. Man einigte sich auf den Kauf, wobei dieser nicht persönlich, sondern über eine Drittperson namens „Harry“ stattfand und eine Anzahlung in Höhe von 5.000€ geleistet worden ist. Hierbei die erste Krux: „Harry“ behielt 2.000€ dieser Anzahlung als Provision für sich ein, sodass nur 3.000€ an den Verkäufer gingen.
Da der angeklagte Balkanese aber im Moment kein Geld besäße, würde er erst neun Monate später weiterbezahlen und die Wohnung beziehen. Hierbei entstand nun die Grundlage des späteren Streits, denn in genau diesem Zeitraum hat der 66-Jährige Geschädigte die Wohnung nochmals weiterverkauft. Hierrüber würde der Angeklagte jedoch nicht informiert und bekam davon eher zufällig etwas mit. Das führte zu dem am 09.06.2018 stattgefundenen Streitgespräch zwischen beiden Parteien. Da der geschädigte auf mehrmalige Anrufe nicht reagierte, entschloss sich der Beschuldigte samt Ehefrau, ihn nun persönlich zur Rede zu stellen.
Zunächst öffnete nur der Neffe des Geschädigten. Dieser teilte dem Duo mit, dass sein Onkel noch nicht zu Hause sei, woraufhin vor dem Haus auf ihn gewartet wurde. Als Dieser dann nach rund einer Stunde ankam, entbrannte ein Streit. Beide Parteien beschuldigten sich gegenseitig und es folgten wüste Beleidigungen. Der Geschädigte zeigte sich lt. Aussage der Ehefrau und des Angeklagten von vornherein uneinsichtig und sagte nur: „Geh‘ doch zum Anwalt, wenn du dein Geld wiederhaben willst!“.
Und genau hier soll der Angeklagte gedroht haben, einen Schlägertrupp aus dem Balkan zu engagieren, der den Verkäufer töten werde, sollte er seine 3.000€ nicht rausrücken (auf die 2.000€ Provision für „Harry“ wollte der Angeklagte verzichten, Anm. d. Red).
Ob diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, darüber sollte heute im Erdinger Amtsgericht entschieden werden.
Der Beschuldigte verteidigte sich selbst. Er gab an, dass die Vorwürfe allesamt haltlos seien, er selbst sei durch die Jugoslawienkriege derart geschädigt, dass jegliche Form von Stress ein ernstzunehmendes Risiko für ihn darstelle. Dies belegte er durch mehrere offizielle Schriftstücke. Somit bestritt er die Bedrohung und bezichtigte den Geschädigten der Falschaussage. Er habe lediglich ein landestypisches Sprichwort benutzt, welches übersetzt soviel wie „Gott hat dir gegeben und du wirst es brauchen für Medikamente“ bedeutet. Daraufhin habe er den Ort des Geschehens verlassen und die 5.000€ bzw. 3.000€ komplett abgeschrieben. Des Weiteren warf er dem Geschädigten vor, dass der nicht stattfindende Verkauf lediglich eine Masche sei, um Interessenten um ihr Geld zu bringen.
Als er dann mit seiner Frau wieder nach Hause fuhr, klingelte bereits das Telefon mit der Polizei Dorfen am Apparat, bei der nun die angeblich stattgefundene Bedrohung umgehend angezeigt worden ist.
Als Nächstes wurde der 66-Jährige Kläger in den Zeugenstand gerufen. Er gab seine Version der Geschehnisse preis, inklusive der angeblichen Todesdrohungen.
Es folgten noch der Neffe, der dem Ehepaar die Tür öffnete und die Ehefrau des Beschuldigten. Alle gaben ihre Erinnerungen zum Besten, jedoch verstrickten Sie sich alle in kleinere Widersprüche, die das Gericht auch aufgrund eklatant herrschender Sprachbarrieren nicht vollständig aufklären konnte.
Da für beide Parteien ein nicht geringer Interessenskonflikt bestand und letztlich auf Aussage gegen Aussage hinauslief wurde das Verfahren gemäß §153 Abs.2 StPO wegen geringer Schuld eingestellt, die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
Als Schlusswort gab die Richterin dem Angeklagten den Rat, künftig zu seinen Verhandlungen zu erscheinen, da er dies im Vorfeld mehrmals nicht tat.