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09.12.2018 - Landkreis Erding

Klinikum Erding - Leserbrief

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Bild: Archiv - rm

Leserbrief zur Presseveröffentlichungen bezüglich Klinikum Erding von Horst Schmidt


Insbesondere zu den Artikeln „Landkreis holt sich Klinikum zurück“ (Erdinger Anzeiger) und „Mehr Einfluss für die Politik“ (Erdinger SZ)

Das Klinikum ist und war immer wichtiger Bestandteil des Landkreises und der Kreistagspolitik. Alle Parteien haben immer wieder erklärt, dass die Existenz des Erdinger Klinikums nicht zur Debatte stehe. Deshalb hat der Kreistag auch immer wieder die Defizite übernommen. Landkreis und Klinikum gehören also auch jetzt schon zusammen. Es ist nicht so, dass der Landkreis sich das Klinikum zurückholen muss. Es ist auch Unsinn, wenn der Kreisrat Lanzinger erklärt, nur die geplante Umwandlung stelle eine hochwertige medizinische Versorgung sicher. Ja was haben wir denn bisher? Welch eine Ohrfeige für die bisherigen Verantwortlichen, die Ärzte, die Klinikleitung und den Verwaltungsrat.
Es ist erfreulich wenn der Landrat nun erklärt, er wolle mehr öffentliche Diskussion und Information über das Krankenhaus, da kann man nur hoffen, dass das nicht nur Absichtserklärungen sind, sondern wirklich mehr Transparenz geschaffen wird. Die bisherigen Erfahrungen machen da nicht hoffnungsvoll. Auch dass die jetzt notwendige Änderung der Geschäftsordnung, so etwas wie die Verfassung des Kreistages, bisher nichtöffentlich im Kreisausschuss diskutiert wurde, zeigt nicht von mehr Offenheit.
Schon 2005 wurde erklärt, dass neben einer finanziellen Einsparung die Organisation des Krankenhauses als Kommunalunternehmen vor allem die Effizienz und die Schnelligkeit der Entscheidungen in den Gremien (Verwaltungsrat statt Krankenhausausschuss / Kreistag) fördern würde und so ein wirtschaftlich gutes Ergebnis erzielt werden sollte. In der bayerischen Krankauslandschaft gibt es Beispiele dafür, dass Klinken als Kommunalunternehmen erfolgreich arbeiten und es gibt Beispiele dass dies auch als Regiebetrieb möglich ist. Schwierig ist beides.

Ende 2017 wurde die Satzung vom Kreistag so geändert, dass der Landrat als Personalvorstand agieren konnte und gegenüber dem Klinikvorstand anweisungsbefugt war; dass der Verwaltungsrat nun Einstellungen ab einer gewissen Entgeltgruppe genehmigen bzw. vornehmen musste und dass der Kreistag auf den Wirtschaftsplan Einfluss nehmen konnte. Nun wartet man aber gar nicht ab, ob die vor einem Jahr noch so wichtige Änderung einen Erfolg bringen würde, ob sog. Fehlentwicklungen abgestellt werden konnten und kehrt zu vermeintlich altbewährten Strukturen zurück, ohne dazu eine genaue Analyse der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Leider hat auch die Regierung von Oberbayern auf eine Anfrage der SPD Kreistagsfraktion, ob es z.B. zulässig sei, dass der Landrat gleichzeitig als leitender Vorstand und als kontrollierender Aufsichtsrat fungieren könne, lange gar nicht und erst vor kurzem nur sehr lapidar reagiert:

„Wir haben zur Satzung zur Änderung und Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Klinikum Landkreis Erding“ (Amtsblatt des Landratsamts Erding vom 03.01.2018 S. 2) eine Stellungnahme des Landkreises Erding eingeholt, die Satzung unter den in Ihrem Schreiben vom 17.01.2018 genannten Gesichtspunkten überprüft und festgestellt, dass diese nach unserer Auffassung rechtlich nicht zu beanstanden war. Zudem ist uns als Rechtsaufsichtsbehörde letztlich eine Beurteilung verwehrt, ob die genannten Satzungsänderungen auch als zweckmäßig anzusehen waren (vgl. Art. 95 Abs. 1 LKrO).

Ich bitte jedoch um Verständnis, dass wir eine umfassende Überprüfung aller Aspekte und Klärung aller von Ihnen aufgeworfenen Fragen angesichts der seitens des Landkreises geplanten Auflösung des Kommunalunternehmens nicht weiter fortsetzen werden, zumal sich dadurch die Satzungsänderung als Übergangsphase der organisatorischen Einbindung des Klinikums darstellt.“


Die Antwort der Regierung wurde nicht näher begründet; und dazu brauchte man fast ein Jahr. Bemerkenswert ist, dass die Regierung ihre Einschätzung dem Kreistag nicht mitteilte oder mitteilen wollte. Auch die Stellungnahme des Landkreises wurde dem Kreistag nicht vorgelegt, so dass die Begründung nicht nachvollzogen werden kann. Aber umfassend wollte man das wohl auch nicht überprüfen.

Dass die Wirtschaftlichkeit und der Erfolg des Klinikum von einer geänderten Struktur abhängen, sind Hoffnungen und Vermutungen. Ob ein Abteilungsleiter statt einem Vorstand, in direkter Abhängigkeit und Kontrolle des Landrates, effektiver und erfolgreicher wirtschaften kann, ist nicht belegt. Belegt ist, dass sich die Krankenhauswelt in den letzten 10 Jahren rapide verändert hat und weiter verändern wird. Ob der Landrat als Spitzenmanager neben seinen anderen vielfältigen Aufgaben auch noch das Klinikum mit 1000 Mitarbeitern managen, leiten und führen kann? Man kann es glauben, vermuten und muss es hoffen.

Es ist zu begrüßen, dass die gute Arbeit, die die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Klinikum Erding/Dorfen leisten, gewürdigt wird und auch honoriert wird. Es ist gut, dass es zu keinem Stellenabbau kommen wird. Auch die Mitwirkung des Personalrates und der Mitarbeitervertretung muss gewährleistet und abgesichert werden.

Letztendlich braucht das Klinikum anstelle enger Kontrolle geordnete Führungsstrukturen und die Belegschaft braucht das Vertrauen der Patienten, der Bürger und der Politik.
Da Kreisausschuss und Verwaltungsrat der Organisationsänderung schon zugestimmt haben, wird sie wohl auch kommen. Dabei gibt es noch viele offene Fragen, die laut Landrat öffentlich diskutiert werden sollen: z.B. Welche finanziellen Konsequenzen ergeben sich aus der Veränderung der Organisationsstruktur? Welche Auswirkungen sind auf den Kreishaushalt zu erwarten? Welche Aufgaben werden dem Krankenhausausschuss zugeordnet? Welche Entscheidungskompetenz hat der Ausschuss? Was muss dem Kreistag vorgelegt werden, was kann, muss der Kreistag entscheiden? Welche Informationen sind öffentlich, welche nichtöffentlich? Was sind denn die wesentlichen Dinge, die der Landrat als Begründung anführt. Was ist mit den scheinbar unwesentlichen? Sicher wird das dazu führen, dass der Kreistag wohl mehr als nur drei oder viermal im Jahr tagen muss. Das ist zu begrüßen. Bevor über die grundsätzliche Änderung entschieden werden kann, müssen all diese Fragen beantwortet werden. Die erst am 5.12. veröffentlichten Unterlagen tun dies nur unvollständig bzw. nicht zufriedenstellend.

Quelle: Horst Schmidt

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