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Am Donnerstag, den 01.05.2025, gegen 13:40 Uhr, wurden auf der BAB 94 in Fahrtrichtung Passau, Höhe Dorfen, von uniformierten Polizeibeamten der Autobahnpolizeistation Mühldorf am Inn, zwei Pkw auf dem Standstreifen der BAB festgestellt.
Beim Eintreffen an der Einsatzörtlichkeit war aber nur noch ein Pkw vor Ort. Das Fahrzeug wurde abgesperrt zurückgelassen und es konnten keine Personen mehr an der Örtlichkeit ausgemacht werden.
Eine polizeiliche Überprüfung der Kennzeichen des Wagens ergab, dass diese nicht zu dem Pkw gehörten. Sowohl der festgestellte Pkw, als auch die angebrachten Kennzeichen waren nicht zugelassen.
Kurze Zeit erreichte ein weiterer Pkw, indem der Halter, ein 24-jährer Mann aus München, saß, die Einsatzörtlichkeit. Dieser führte die Fahrzeugschlüssel des abgestellten Wagens bei sich. Er äußerte, dass er derjenige war, der die nicht zugelassenen Kennzeichen an dem Pkw, VW, Touran, angebracht hatte.
Die Fahrzeugschlüssel und die Kennzeichen wurden aus diesen Gründen sichergestellt.
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs, sowie eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs, sowie eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.