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23.11.2018 - Landkreis Erding

Arbeitserlaubnisse für anerkannte Asylbewerber - Stellungnahme des Landratsamtes

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Die von der SZ aus anderen Dokumenten zitierten Zahlen, es seien insgesamt nur 11 von 200 Anträgen genehmigt worden, entsprechen nicht den Tatsachen. Diese Zahl betrifft nur Personen, die nach der Anhörung zur Antragsablehnung noch Unterlagen beigebracht hatten, die dann zu einer Genehmigung führten. Natürlich gab es daneben zahlreiche Genehmigungen, bei denen es gar nicht zu einer Anhörung kam, weil die nötigen Unterlagen schon vorab vorgelegt wurden. Die provozierende Aussage, die Ablehnungsquote liege bei 95 % ist somit falsch und völlig aus dem Zusammenhang gerissen.

Kreisrätin Stieglmeier bringt in diesem Zusammenhang die Sozialausgaben ins Spiel. Fakt ist, dass rund 60 Prozent der anerkannten Asylbewerber von Hartz IV leben.

Darüber hinaus wäre es schlicht gesetzeswidrig, jedem Asylbewerber nach Abschluss der Berufsintegrationsklasse sofort einen Ausbildungsplatz zu vermitteln, denn nach wie vor soll nach dem Asylrecht denjenigen Schutz gewährt werden, die ihn wirklich benötigen – und das muss in einem Rechtsstaat selbstverständlich überprüft werden. Schließlich kann es weder im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, noch der Unternehmen sein, dass Personen mit ungeklärter Identität oder sogar Straftäter bei uns eine Arbeit aufnehmen und darüber hinaus die Regelungen der gesetzlichen Migration umgangen werden.

Rechtsbeugung, wie von Kreisrätin Stieglmeier empfohlen, werden wir am Landratsamt Erding nicht tolerieren. Für die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen hat das Bayerische Staatsministeriums des Innern eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift herausgegeben. Danach müssen die folgenden - nicht abschließenden - Umstände berücksichtigt werden: (un)geklärte Identität, (fehlende) Mitwirkung im Asylverfahren, Kenntnis der deutschen Sprache im Vergleich zur Aufenthaltsdauer, Anerkennungsquote des Herkunftsstaates, Ablehnung des Asylantrags durch das BAMF sowie begangene Straftaten oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften.

Das Landratsamt Erding verhält sich dabei vollkommen rechtstreu. Die Ausländerbehörde hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben, in dem die Kriterien für die Gewährung einer Arbeitserlaubnis klar und ersichtlich dargestellt sind.

Dabei hat die Öffentlichkeit selbstverständlich ein Recht auf Information. Dieser bezieht sich jedoch nur auf vorhandene Daten. Wenn jedoch durch einen immens hohen Rechercheprozess wichtige personelle Ressourcen bei der Bewältigung der eigentlichen Aufgabe, nämlich der Fallbearbeitung fehlen, wäre das Schaffen einer Zahlenstatistik, die im/für den Arbeitsalltag keine Bedeutung bzw. Aussagekraft für das Ausländeramt besitzt, und deren Erstellung lediglich mit einem unverhältnismäßig hohem zeitlichen und personellem Bedarf zu bewerkstelligen wäre, nicht sinnhaft. Die Statistik müsste ohnehin nach Nationalitäten aufgeschlüsselt werden, um aussagekräftige Datenstrukturen zu liefern.

Selbstverständlich fördert auch das Landratsamt die Integration – dazu wurden etwa mit der Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte und der Integrationslotsin auch spezifische Stellen geschaffen. Auch ist es nur wünschenswert und darüber hinaus eine Grundvoraussetzung für einen gelingenden Integrationsprozess, dass die Asylbewerber Deutschkurse besuchen – warum eine nicht erteilte Beschäftigungserlaubnis für den Einzelnen diese Bemühungen ins Leere laufen lassen soll, erschließt sich nicht. Integration ist wichtig und richtig – für diejenigen, die in unserem Land bleiben dürfen.

Quelle: Landratsamt Erding

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Migration




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