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21.11.2018 - Landkreis Erding

Entscheidung Arbeitserlaubnis

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Regierung von Oberbayern sowie das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilen die Einschätzung der Ausländerbehörde


In einem Artikel des Dorfener Anzeigers vom 17. September 2018 wurde das Schicksal eines Asylbewerbers "Bestens integriert - und nicht erwünscht" thematisiert. Der Asylbewerber hatte einen Antrag auf Ausbildung als Pflegefachhelfer nach Asylgesetz gestellt. Das Ausländeramt im Landratsamt Erding hat diesen Antrag in seiner Funktion als Untere Staatsbehörde eingehend geprüft und aufgrund bereits erfolgter Ablehnung im Asylverfahren sowie der bis heute ungeklärten Identität des Antragstellers zur Antragsablehnung angehört.

Landrat Martin Bayerstorfer hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass sowohl die Regierung von Oberbayern als auch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Angelegenheit prüft, bevor eine endgültige Entscheidung durch die zuständige Ausländerbehörde Erding ergeht. Sowohl die Regierung von Oberbayern als auch das Staatsministerium des Innern teilten die Auffassung der Ausländerbehörde des Landratsamtes Erding.

Insbesondere der Identitätsnachweis sei unverzichtbar; entsprechend wurde durch das Staatsministerium des Innern dem Asylbewerber nahegelegt, durch die Vorlage eines aussagekräftigen Dokumentes seine Identität nachzuweisen. Sollte die Identität nachweislich geklärt werden können, würde dies in der Entscheidung der Ausländerbehörde eine entsprechende Würdigung finden.

Das Landratsamt Erding bedauert, dass der Betroffene seit seiner Ersteinreise in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2014 über Jahre hinweg nicht an der Klärung seiner Identität mitgewirkt hat. Erst nach Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis wandte er sich an die eritreische Botschaft; dennoch liegt bis heute kein Identitätsnachweis vor.

Diese Problematik wurde dem Betroffenen in einem persönlichen Gespräch am heutigen Tage im Beisein von zwei Betreuerinnen ausführlich dargestellt und erörtert. Der Betroffene erklärte durch seine Betreuerinnen, dass er versuchen werde alles dazu beizutragen, nun an seiner Identitätsklärung mitzuwirken.

Auf Grund der Sachlage hat der Betroffene auf eigenen Wunsch seinen Antrag auf Ausbildungserlaubnis zum jetzigen Zeitpunkt zurückgenommen. Mit Offenlegung seiner Identität steht es ihm natürlich frei, nochmals an die Behörde bezüglich einer Arbeitserlaubnis im Rahmen des Asylverfahrens heranzutreten oder den Weg der legalen Arbeits- und Ausbildungsmigration zu wählen. Das Ausländeramt Erding steht hierfür beratend zur Seite.

Quelle: Landratsamt Erding

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Migration




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