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06.10.2015 - Flughafen München

Sri-lankische Schleuserin verurteilt

Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München

Anfang des Jahres hatte die Bundespolizei mit Hilfe des Zolls eine Sri-Lankerin in flagranti erwischt, als sie zusammen mit ihrer Mutter zwei Landsleute von Griechenland über München nach Paris schleusen wollte. Die Staatsanwaltschaft Landshut und die Bundespolizei am Flughafen München hatten daher ein Ermittlungsverfahren gegen die Verdächtige geführt. Jetzt hat das Amtsgericht Erding die 46-Jährige wegen Einschleusens von Ausländern verurteilt.

Zollbeamte hatten damals bei der Reisegepäckkontrolle im Koffer einer der Frauen mehrere Seiten von sri-lankischen Pässen gefunden. In den Zöllnern war schnell der Verdacht gereift, hier einer Straftat auf die Spur gekommen zu sein. Also hatten sie Spezialisten der Bundespolizei um Unterstützung gebeten. Die Bundespolizisten hatten dann herausgefunden, dass die Personaldatenseiten professionell aus den Dokumenten entfernt worden waren.

Die beiden in Griechenland lebenden Frauen, zusammen mit zwei sri-lankischen Männern auf dem Weg von Athen nach Paris, waren bereits im Flieger in die französische Hauptstadt gesessen, als die Beamten alle vier kurz vor dem Start des Flugzeugs vorläufig fest- und mit zur Wache genommen hatten.

Auf der Bundespolizeiwache hatte sich dann herausgestellt, dass die beiden Männer mit gefälschten Dokumenten unterwegs waren. Sie hatten jeweils Schleuser damit beauftragt, sie nach Paris zu bringen. Einer der Geschleusten hatte den Beamten von einem vermutlichen Albaner in Griechenland erzählt, dem er 3.500 Euro bezahlt habe; der andere von einem Tamilen aus Frankreich, der 5.300 Dollar für die Schleusung verlangt habe. Zusätzlich habe die jüngere ihrer beiden Begleiterinnen 500 Euro für die Buchung der Tickets verlangt. In Frankreich wollten die beiden Männer Arbeit suchen.
Die 46-jährige Frau hatte den Beamten damals erklärt, sie habe die beiden Männer nach Paris begleiten und für sie als Sprachmittlerin tätig sein sollen. Dass die beiden mit gefälschten Papieren unterwegs waren, habe sie geahnt. Ihre Mutter habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. Sie sei nur als Touristin mitgeflogen. Wie die Passseiten in den Koffer der 65-Jährigen gelangen konnten, konnte sich keine der beiden Frauen erklären. Die 46-Jährige habe die beiden Männer in der Kirche kennengelernt und wollte ihnen einen Gefallen tun. Als Dank für ihre Hilfe habe sie von den beiden Männern die Kosten für ihr Flugticket und das ihrer Mutter erstattet bekommen. Sie habe schon öfters Personen, die sie in der Kirche kennengelernt hatte, über Deutschland nach Frankreich begleitet.

Die Männer hatte die Bundespolizei wegen Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts angezeigt. Da die Sri-Lanker in der Vernehmung um Asyl gebeten hatten, hatten die Bundespolizisten die zwei Männer an die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in München weitergeleitet.

Die beiden Frauen mussten sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern verantworten und sich einem Strafverfahren stellen.

Der Erdinger Amtsrichter sah jetzt die Schuld der 46-Jährigen als erwiesen an und verurteilte sie daher wegen Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung zu 3.600 Euro Geldstrafe oder 360 Tage Ersatzhaft.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München

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