Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Die Vogelgrippe hat den Landkreis Erding nun auch nachweislich erreicht.
Das Veterinäramt Erding hat diese Woche Kenntnis über den Nachweis des Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Vogelgrippe) bei insgesamt vier Wildgänsen (Fundorte Gemeinde Wörth, Gemeinde Berglern, Gemeinde Oberding und Gemeinde Finsing) erlangt.
Von weiteren bestätigten Fällen der hochpathogenen Aviären Influenza in den kommenden Tagen ist auszugehen. Das Friedrich Löffler Institut (FLI) schätzte bereits in seiner Risikoeinschätzung vom 20.10.2025 das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Kühlere Temperaturen und eine geringere UV-Strahlung begünstigen zudem das Überleben der Viren in der Umwelt.
Aktuell befindet sich der Vogelzug in vollem Gang.
Der Ismaninger Speichersee, der auf dem Gebiet der Gemeinden Aschheim, Kirchheim (beide Landkreis München), Pliening (Landkreis Ebersberg) und Finsing (Landkreis Erding) liegt, hat große Bedeutung als Rastplatz für die während des Vogelzuges durchziehenden Wildvögel. Derzeit wird sowohl im West- als auch im Ostteil des Speichersees ein Massensterben hauptsächlich von Höckerschwänen und Graugänsen festgestellt. Laut Landratsamt Ebersberg wurden dort bis zum Wochenende insgesamt ca. 100 tote Vögel gefunden.
Die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI), dass es sich um hochpathogene aviäre Influenzaviren handelt, liegt für zwei Vögel von dort bereits vor.
Laut Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 04.11.2025 wird bezogen auf die aktuellen HPAI-Feststellungen bei Wasservögeln und der dargestellten Lage um den Ismaninger-Speichersee, das Risiko des Geflügelpesteintrages in Geflügelhaltungen in der weiteren Umgebung des Sees und der Gewässer in den drei angrenzenden Landkreisen als hoch angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass in der unmittelbaren Umgebung des Sees von einer großen Menge an HPAI-Virus in der Umwelt auszugehen ist, folglich wird hier das Eintragsrisiko für Geflügelbetriebe als besonders hoch angesehen.
Zum Schutz der Geflügelbestände ist es laut Stellungnahme des LGL daher in der beschriebenen Situation entscheidend, dass Tierhalter kleiner und großer Geflügelbestände konsequent hohe Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Bestände strikt einhalten und bei Bedarf anpassen.
Neben der Optimierung von Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen wird seitens LGL und der Regierung von Oberbayern die risikoorientierte Aufstallung von geflügelhaltenden Betrieben im Umfeld des Speichersees aufgrund des besonders hohen Eintragsrisikos in einem Umkreis von ca. 3 bis 5 km vom Seeufer als eine sinnvolle Präventionsmaßnahme angesehen.
Das Landratsamt als zuständige Veterinärbehörde hat eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Bereich im Umgriff von bis zu 5 Kilometer vom Ufer des Ismaninger Speichersees erlassen.
Nach dieser Allgemeinverfügung ist auch das Füttern von Wildgeflügel in diesem Gebiet untersagt.
Darüber hinaus wird das Landratsamt Erding auch für drei weitere Geflügelhaltungsbetriebe im Landkreis Erding - außerhalb des Bereichs am Ismaninger Speichersee – jeweils per Einzelanordnung entsprechende Maßnahmen festsetzen.
Auch weiterhin beobachtet das Veterinäramt Erding laufend das Vogelgrippe-Geschehen im und um den Landkreis Erding und ergreift bei Bedarf entsprechend notwendig werdende Maßnahmen. Dazu steht das Veterinäramt im laufenden Austausch mit der Regierung von Obb.
Auch ohne entsprechende Anordnung sind von allen Geflügelhaltern im Landkreis Erding folgende Punkte zu beachten:
1. Meldung der Geflügelhaltung
Das Veterinäramt Erding weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, unabhängig von der Zahl des gehaltenen Geflügels, verpflichtet sind, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter vetamt@lra-ed.de Name, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere an.
2. Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
Alle Geflügelhalter werden zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen, um die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen (unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht) zu verhindern. Hierzu gehören beispielsweise die Sicherung der Haltung gegen unbefugtes Betreten, Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen und konsequenter Schuh- und Kleiderwechsel. Empfehlungen zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen finden sich auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm
3. Beobachtung des Geflügelbestandes
Das Krankheitsbild kann bei den Wildvogel- und Hausgeflügelarten erheblich variieren. Die HPAIV-Infektion kann sich bei Hühnervögeln u. a. in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödemen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit (bis 100 %) äußern. Oft sterben infizierte Tiere ohne vorherige Auffälligkeiten. Ausgewachsene Wasservögel sind dagegen häufig symptomlos. Bei erhöhter Sterblichkeit im Geflügelbestand muss zwingend an eine HPAIV Infektion gedacht und der Tierarzt und das Veterinäramt hinzugezogen werden.
4. Vorbereitung auf Stallpflicht
Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, werden dazu aufgerufen, sich auf eine mögliche zukünftige Stallpflicht in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung vorzubereiten. Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss nachhaltig unterbunden werden. Bei Anordnung einer Aufstallpflicht sind Volieren gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.
Sollten verendete Wildvögel im Landkreis Erding aufgefunden werden, bitten wir um Meldung beim Veterinäramt unter 08122 / 58-1470 oder vetamt@lra-ed.de.
In der Nacht von Samstag, den 08.11.2025, auf Sonntag, den 09.11.2025, beschädigte ein bislang unbekannter Täter den Maschendrahtzaun eines Anwohners in der Alpenstraße