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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Das Landratsamt Erding hat eine Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken erlassen.
Kurzfassung:
Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel im Sinne des Artikel 4 Nr. 9 oder Nr. 10 VO (EU) 2016/429)1 im Gebiet des Landkreises Erding, innerhalb des in der angefügten Karte in blauer Farbe abgegrenzten Umfelds (bis zu 5 km) vom Seeufer des Ismaninger Speichersees, halten, wird eine Aufstallung angeordnet.
In der Nacht von Samstag, den 08.11.2025, auf Sonntag, den 09.11.2025, beschädigte ein bislang unbekannter Täter den Maschendrahtzaun eines Anwohners in der Alpenstraße