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24.10.2024 - Flughafenregion

Dringlichkeitsantrag zum Plenum (24.10.): „Dritte Startbahn am Flughafen München jetzt politisch beerdigen!“

Hinweis zu politischen Pressemitteilungen
Dieses Regionalportal ist neutral und unabhängig. Wir veröffentlichen Pressemitteilungen aller Parteien und Organisationen mit regionalem Bezug. Der Inhalt dieser Nachricht spiegelt nicht die Meinung des eigenen Redaktionsteams wider.
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Bild: Archiv - Die Grünen

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann, Claudia Köhler, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Dr. Markus Büchler, Patrick Friedl, Barbara Fuchs, Mia Goller, Christian Hierneis, Paul Knoblach, Ursula Sowa, Martin Stümpfig, Laura Weber und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Menschen und Umwelt schützen, Klimaschutz ernst nehmen: Baurecht für 3. Start- und Landebahn am Flughafen München endgültig politisch beerdigen!



Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Pläne für den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München endgültig ad acta zu legen.

Weiterhin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich in der Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH (FMG) dafür einzusetzen, dass die FMG das Bauvorhaben 3. Start- und Landebahn endgültig aufgibt und eine dementsprechende Änderung des Planfeststellungsbeschlusses (Streichung der 3. Start- und Landebahn) beantragt.

Begründung:

Laut einem aktuellen Feststellungsbescheid der Regierung von Oberbayern soll das Baurecht für eine 3. Start- und Landebahn am Flughafen München unbefristet Gültigkeit behalten. Eine Verjährung trete nicht ein, weil bereits mit dem Bau begonnen worden sei. Allerdings wurde nicht mit dem Bau der Startbahn selbst begonnen, sondern lediglich mit Straßen und einem S-Bahn-Tunnel, die dem Gesamtprojekt 3. Startbahn zuzurechnen seien. Die übliche Verjährung des Baurechts nach Ablauf von 10 Jahren sei damit hinfällig, argumentiert die Regierung von Oberbayern.

Für die Menschen und Kommunen in der Flughafenregion ist diese Rechtsauffassung der Staatsregierung für ein ewiges Baurecht ein Schlag ins Gesicht. Jahrelang wurde die Region in Sicherheit gewogen durch ein „auf Eis legen“ oder „Photovoltaik statt 3. Startbahn-Ideen“.

Der neue Feststellungsbescheid macht jetzt klar, dass trotz alldem an der Verwirklichung der 3. Startbahn festgehalten wurde und die Verjährung jetzt ausgehebelt werden soll. Laut Bescheid rechnet der Flughafen mit einer Inbetriebnahme der 3. Startbahn im Jahr 2035. Davor würden mehrere hundert Hektar Erdinger Moos zubetoniert und die kläglichen Klimaschutzbemühungen der Staatsregierung ad absurdum geführt.

Auf die Anwohnerinnen und Anwohner der Flughafenregion würden damit künftig noch viel mehr Fluglärm und Abgase zukommen.

Begründet wird die Entscheidung für das ewige Baurecht damit, dass bereits mit dem Bau der 3. Startbahn bzw. einiger Teilmaßnahmen begonnen worden sei. Beispielsweise ist der S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss in der Tat schon fertiggestellt und jetzt wird vonseiten des Flughafens behauptet, dass die Erweiterung der S-Bahn
nach Osten ohne 3. Startbahn gar nicht erforderlich gewesen wäre.

Die Idee eines Erdinger Ringschlusses gab es schon weit vor dem Beginn der Planungen für eine 3. Startbahn. Sie ist zum Beispiel Thema einer Schriftlichen Anfrage von Oktober 1989 (Drucksache 11/13458).

Die Argumente gegen eine 3. Start- und Landebahn sind seit Jahren stichhaltig: Am 05.11.2007 begann das Planfeststellungsverfahren für die 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war ein realer Bedarf für den Bau der 3. Start- und Landebahn faktisch nicht vorhanden. Begründet wurde der Bedarf
durch Flugverkehrsprognosen, die bis heute nicht annähernd der realen Entwicklung der Flugbewegungen entsprechen. Hinzu kommt der durch die Coronapandemie verursachte Einbruch der Passagierzahlen und Flugbewegungen, der eine Neuausrichtung des Flugverkehrs unabdingbar macht. Der Bedarf für den Bau einer 3. Start- und Landebahn besteht also nach wie vor nicht.

Der Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München steht zudem allen Anstrengungen Bayerns zum Schutz von Klima und Umwelt diametral entgegen. Allein die Versiegelung des Erdinger Mooses, das vernässt einen massiven CO2-Speicher darstellt, würde den CO2-Jahresausstoß Bayerns massiv in die Höhe treiben. Nach Feststellungen des Raumordnungsverfahrens würde sich der Ausbau auf etwa 500 000 Menschen im direkten und weiteren Umfeld auswirken, die durch Lärm- und Schadstoffbelastung, sowie Naturverlust an Lebensqualität einbüßen.

Trotz aller Widrigkeiten und der Unvereinbarkeit von 3. Start- und Landebahn mit Klima-, Umwelt-, Anwohnendenschutz konnte sich Ministerpräsident Dr. Markus Söder und mit ihm die Staatsregierung aus CSU und FREIE WÄHLER lediglich dazu durchringen, den Bau der 3. Start- und Landebahn bis zum Jahr 2028 auf Eis zu legen. Offenbar wurde die Zeit trotzdem genutzt, um Wege zu finden, die Verjährung des Planfeststellungsbeschlusses auszuhebeln.

Wir fordern, den Realitäten ins Auge zu blicken, die Pläne für den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Flughafen München endgültig aufzugeben und dementsprechend den Planfeststellungsbeschluss anzupassen.

Quelle: Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag

alle Informationen zum Thema:

3. Startbahn




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