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01.12.2023 - Erding

Beziehungsstreit endet in Körperverletzung

Bild: Archiv - Pixabay

Am 30.11.2023 fand die Verhandlung gegen einen 34-Jährigen wegen Körperverletzung im Amtsgericht Erding statt.


Am 09.03.2023 kam es in Erding zu einer Körperverletzung. Der Angeklagte kam stark alkoholisiert in die Wohnung seiner Partnerin, in der sie sich mit ihrem 10-jährigen Sohn aufhielt. Dort begann der 34-Jährige ihr vorzuwerfen, dass sie noch ein Verhältnis mit ihrem Ex-Freund habe.

Der Mann schrieb dem Ex-Freund und warf dann das Handy weg, welches daraufhin kaputt ging.
Anschließend fing der Mann an, sie auf das Heftigste zu beleidigen. Die Partnerin versuchte ihn leicht zu der Tür zu drängen, woraufhin der Angeklagte sie gegen die Wand drückte und sie mehrfach würgte.

Der Sohn forderte ihn mehrmals auf, dass er aufhören solle, und versuchte zwischen den 34-Jährigen und seiner Mutter zu gehen. Daraufhin griff der Angeklagte den Jungen am Nacken und zog ihn beiseite. Nachfolgend ließ der Mann die Frau los und verließ die Wohnung. Zuletzt beleidigte er sie mehrmals im Treppenhaus.

Die Nachbarn alarmierten die Polizei aufgrund des Schreiens und der Hilferufe des Sohnes. Als die Polizei vor Ort eintraf, fanden die Beamten den Angeklagten im Treppenhaus, wo er versuchte sich zu verstecken. Auf der Polizeiwache stellte sich heraus, dass der Täter unter Drogeneinfluss stand, unter anderem Cannabis sowie Kokain. Ebenfalls fanden die Beamten bei den persönlich mitgeführten Gegenständen eine Gasluftpistole.

Eine Bodycam-Aufnahme eines Beamten vom 20.11.2022 belegte das Alkoholproblem des Angeklagten. Er war zuvor alkoholisiert im Treppenhaus der Partnerin gefallen. Dem Rettungsdienst zeigte er sich unkooperativ, woraufhin er auf die Krankentrage des Rettungswagens fixiert wurde.

Während des Verhandlungsprozesses gestand der Angeklagte alle Vorwürfe und zeigte Reue. Er wurde zu 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Ebenfalls muss er die Verfahrenskosten übernehmen.

Quelle: Redaktion (bg)

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