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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Für alle Schüler, die eine Ausbildung in einem der nachfolgend aufgeführten Berufe anstreben, ist die einjährige berufliche Ausbildung in Form eines Berufsgrundschuljahres als Grundlage notwendig.
In keinem dieser Berufe kann die Berufsausbildung in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis unmittelbar im Anschluss an den Schulbesuch der Mittelschule/Wirtschaftsschule/Realschule/Gymnasium 10. Klasse begonnen werden.
An der Staatlichen Berufsschule Erding sind folgende schulische Berufsgrundschuljahre eingerichtet:
Ein erfolgreich abgeschlossenes Berufsgrundschuljahr wird als erstes Ausbildungsjahr auf die Berufsausbildung angerechnet. Wer in den in Nr. 1 und Nr. 2 genannten Berufen die betriebliche Ausbildung fortsetzt, muss anschließend die Berufsschule im Teilzeit- bzw. Blockunterricht für die Dauer der vorgeschriebenen Ausbildungszeit besuchen (i. d. R. zwei Jahre).
Wer nach erfolgreich abgeschlossenem Berufsgrundschuljahr keine betriebliche Ausbildung anstrebt, hat die Berufsschulpflicht erfüllt.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme am Berufsgrundschuljahr erfolgt online auf unserer Homepage https://www.bs-ed.de/anmeldung.
Bitte beachten Sie:
Zum Einzugsgebiet der Staatlichen Berufsschule Erding zählen die Landkreise Erding und Freising und aus dem Landkreis Ebersberg die Gemeinden Anzing, Forstinning, Hohenlinden, Markt Schwaben, Pliening und Poing
Der Verdienstorden, umgangssprachlich auch als Bundesverdienstkreuz bezeichnet, ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Am Sonntag, den 18.05.2025, gegen 15:15 Uhr, konnten in Grüntegernbach zwei junge Fußballbegeisterte im Bereich des dortigen Fußballplatzes eine verdächtige Beobachtung machen.