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Am 28.01.2022 versuchte ein junger Mann aus Rumänien einen digitalen Impfpass in einer Erdinger Apotheke zu beantragen.
Den Apothekern fiel jedoch schnell auf, dass der Impfpass gefälscht war und alarmierten die Polizei. Zunächst gab er an, die beiden Corona- Impfungen in Mühldorf bekommen zu haben, was sich aber als Lüge rausstellte.
Der gebürtige Rumäne legte daraufhin ein Geständnis ab und kooperierte mit der Polizei. Er wurde zu 50 Tagessätzen zu 10 Euro verurteilt. Das war dem Rumänen jedoch zu viel, weswegen er Einspruch einlegte.
Zur Verhandlung am 24.06.2022 erschien nur seiner Anwältin. Ihr Mandant konnte aus gesundheitlichen Problemen der Mutter nicht teilnehmen.
Die Anwältin begründet das rechtswidrige Verhalten ihres Mandanten damit, dass dieser mit dem gefälschten Impfpass zu seiner Oma nach Rumänien fliegen wollte, da sie einen Oberschenkelhalsbruch erlitten hatte.
Seine Mutter, die zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Corona-Impfungen erhalten hatte, konnte nicht fliegen, da sie im März einen Schlaganfall hatte.
Seine Anwältin forderte eine Senkung der Tagessätze auf 30, was die Staatsanwältin mit der Begründung, dass es bei Urkundenfälschung, insbesondere bei Impfpassfälschung, ein klares Strafmaß gibt, ablehnte.
Außerdem verwies sie auf Präzedenzfälle, bei denen ebenfalls keine Strafsenkung erlassen wurde.
Nach längerer Diskussion verkündete die Richterin, dass die ursprüngliche Strafe von 50 Tagessätzen zu 10 Euro bestehen bleibt.
Zur zweiten Verhandlung am 24.06.2022 erschien der Angeklagte ohne Anwalt. Ihm wurde Betrug vorgeworfen. Im Januar 2022, hat er einen Minijob in einer Bäckerei angenommen, was er dem Arbeitsamt nicht rechtzeitig meldete.
In diesem Monat erhielt er eine Zahlung von 262,56 Euro, die ihm nicht zustand. Er wurde zu 10 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt.
Auch das war dem Angeklagten zu viel, weswegen er eine Strafminderung forderte. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass er seinen Minijob angeben musste und erklärt seine schlechte finanzielle Lage zu dieser Zeit.
Er wurde zu einer Spende in Höhe von 200 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt, die er bis zum 31.07.2022 bezahlen muss.
Am Dienstag, den 24.06.2025, gegen 23:05 Uhr, ereignete sich im Gemeindegebiet Lengdorf auf der St2084 zwischen Kirchasch und Landersdorf ein tödlicher Verkehrsunfall.