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04.11.2021 - Landkreis Erding

Die aktuellen Regelungen für den Landkreis Erding

Bild: Archiv - pixabay

Wir haben die neuen Regelungen zusammengefasst, die ab heute für den Landkreis Erding bzgl. der Coronavirus-Pandemie gelten.


  1. Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich.

    Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier werden die 3G plus Regel angewandt.

    Eine weitere Ausnahme von der 2G-Regelung gibt es für Kinder unter 12 sowie andere Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

    Schüler gelten als getestet.

  2. FFP2-Maskenpflicht gilt dort, wo bisher OP-Maskenpflicht gilt.

    Für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske im Grundschulalter, im Übrigen medizinische Maske).

  3. Für Feiern in nicht privaten Räumlichkeiten gilt:
    • Innen: 3G, freiwillige Beschränkung: 3G plus oder 2G Regel, Maskenpflicht am Platz: mit Abstand nein, ohne Abstand ja; Ausnahmen für geschlossene Gesellschaften: keine Maskenpflicht. Bei 3G plus oder 2G entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich.
    • Außen: keine Maskenpflicht, außer in Eingangs- und Begegnungsbereichen ab 1.000 Personen, Obergrenze für Großveranstaltungen: 25.000 Personen
    • Kontaktdatenerfassung nur bei: Veranstaltungen ab 1.000 Personen Innen oder zutrittsbeschränkten Stätten, Dienstleistungsbetrieben mit körperlicher Nähe zum Kunden, im Beherbergungswesen bei Gemeinschaftsunterkünften, in Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen sowie in der Gastronomie mit lauter Tanzmusik

  4. Aktuell gilt bei Sport die 2G-Regelung noch nicht. Die derzeitigen Regelungen bezüglich Sport sind:
    • Innen: 3G (Ausnahme Fitnessstudios: 2G)
    • FFP2-Maskenpflicht (Ausnahme: Sportler während Sportausübung)
    • Maskenpflicht für Zuschauer am festen Sitz bzw. Stehplatz: ohne Abstand Maskenpflicht; mit Abstand keine Maskenpflicht
    • Kontaktdatenerfassung: nur bei Sportveranstaltungen mit über 1000 Besuchern

  5. Für das Klinikum Landkreis Erding haben Landrat Martin Bayerstorfer, Vize-Landrat Franz Hofstetter und der Krisenstab eine Stufenregelung festgelegt.

    Die erste Stufe wird heute bereits umgesetzt; dabei werden drei Betten auf der Überwachungsstation wieder umgewidmet und mit Beatmungsgeräten versehen, so dass zusätzlich zu den zehn regulären Intensivbetten drei weitere hinzu kommen.

    „Damit erhöhen wir die Kapazität im Klinikum Erding um fast 30 %“, so Landrat Martin Bayerstorfer. „Unsere oberste Priorität ist die Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, und dafür ergreifen wir sämtliche notwendigen Maßnahmen. So sichern wir die Notfallversorgung, egal, ob ein Patient mit einer Covid-19-Erkrankung auf die Intensivstation muss, oder mit einer anderen Erkrankung.“

    Täglich wird geprüft, wie sich die Situation entwickelt, um frühzeitig weitere Vorkehrungen treffen zu können.

    Das Klinikum bittet auf Grund der aktuellen Situation auf Krankenbesuche zu verzichten. Hier geht es zu den aktuellen Regelungen für das Klinikum Erding...


Ausführliche Informationen gibt es beim Landratsamt Erding...


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Quelle: Redaktion

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