Logo print
Lieber Leser,
unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner.
Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung

Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding

Werbung
<a href=//www.ed-live.de/out.php?wbid=3985 target=_blank></a>
« zurück zur Nachrichtenübersicht

27.04.2021 - Landkreis Erding

Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Zusätzliche Schutzmasken für Schulen

Bild: Archiv - Bayerische Staatsregierung

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 27. April 2021 zum Thema Corona-Pandemie


Impfen wirkt und ist der einzige Weg aus der Pandemie. Mittlerweile hat rund jeder Vierte der Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns eine Erstimpfung erhalten.

Wer zweimal geimpft ist, sollte auch mehr Freiheiten zurückbekommen. Es kommt nun darauf an, die Impfungen noch mehr und schneller als bisher in die Breite zu bringen. Erforderlich hierfür sind schnelle und mehr Lieferungen weiterer Impfdosen. Ebenso müssen die Betriebsärzte zügig in die Impfkampagne eingebunden werden.

Das anfangs notwendige Korsett der verschiedenen Impfregelungen des Bundes, insbesondere die Impfpriorisierung, ist nicht mehr angebracht. Es muss gelockert werden, damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen können. Wer freier impft, impft effizienter.

1. Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung folgende Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die morgen, 28. April in Kraft treten sollen und die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nachzeichnet:

1.1 Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.

1.2 Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.

1.3 Autokinos werden inzidenzunabhängig zugelassen. Voraussetzung ist jeweils ein ausreichendes Infektionsschutzkonzept des Betreibers. Für die Besucher besteht außerhalb von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände FFP2-Maskenpflicht.

1.4 Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.

1.5 Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.

1.6 Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Es wird klargestellt, dass dieser bereits bisher geltende Grundsatz auch künftig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen weitergilt.

1.7 Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.

1.8 Während der Abiturprüfungen und allen anderen Abschlussprüfungen besteht für alle Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht.

2. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Verteilung von rund 2,0 Mio. Stück Schutzmasken vom Typ FFP-2 oder vergleichbarem Schutzstandard aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager an die staatlichen, kommunalen und privaten Schulen zu veranlassen. Diese sollen vorrangig demjenigen schulischen Personal zur Verfügung gestellt werden, das in die Durchführung der Abschlussprüfungen bzw. in Übertrittsklassen einbezogen ist.

3. Alle am Hochschulbetrieb Beteiligten haben zum Gelingen eines Hochschullebens unter Pandemiebedingungen durch individuelle Beiträge beigetragen. Ihnen gilt der Dank der Staatsregierung. Sie hat die Belange der Studentinnen und Studenten und der Hochschulen auch während der weiteren Pandemiebekämpfung fest im Blick.

Der Ministerrat beschließt, die zur Finanzierung der Selbsttests im Sommersemester 2021 für die staatlichen und die überwiegend staatlich refinanzierten staatlich anerkannten Hochschulen erforderlichen Ausgabemittel zur Durchführung des vorgeschlagenen Testkonzepts im Hochschulbereich in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro aus den bei Mitteln des Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.


Weitere Links zum Thema Coronavirus:




Quelle: Bayerische Staatsregierung

alle Informationen zum Thema:

Coronavirus




weitere Nachrichten aus:



Nachrichtenbild
16.06.2025 - Erding

Botschafterin für die Berufsausbildung aus dem Landkreis Erding geehrt

Netzwerktreffen von über 100 oberbayerischen IHK AusbildungsScouts

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
16.06.2025 - Dorfen

A94 Ausfahrt zu schnell genommen- Leitplanke beschädigt

Ein 18-jähriger Fahrer in einem Passat mit Recklinghausener Kennzeichen wollte an der Anschlussstelle Dorfen von der Autobahn abfahren.

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
16.06.2025 - Flughafenregion

S1 - Missbrauch von Nothilfeeinrichtung

Am Sonntag (15. Juni) ermittelte die Bundespolizei zu missbräuchlicher Nutzung von Nothilfeeinrichtunge in der S1 Richtung Flughafen.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
16.06.2025 - Erding

A94 - Betrunkener Schlangenlinienfahrer aus dem Verkehr gezogen

Am Sonntag, gegen kurz vor 01:00 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer einen schwarzen Audi mit Erdinger Kennzeichen, der auf der A94 in Richtung Passau unterwegs war und starke Schlangenlinien fuhr.

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
16.06.2025 - Flughafen München

Baustelleninformation zur Linie S1

In der Nacht am Montag, 16./17. Juni 2025 und in der Nacht am Dienstag, 17./18. Juni 2025, besteht zwischen Neufahrn und Flughafen wegen Instandhaltungsarbeiten Ersatzverkehr.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
16.06.2025 - Erding

Baustelleninformation zur Linie S2

Wegen Instandhaltungsarbeiten kommt es in der Nacht vom Dienstag, 17. Juni, auf Mittwoch, 18. Juni 2025, zwischen Riem und Markt Schwaben zu Fahrplanänderungen mit Schienenersatzverkehr.

⇒ mehr Informationen...

Landkreisinformationen

Blutspendetermine

Direktvermarkter

Webcams

Videos

Ratgeber

Was ist los am Volksfestplatz Erding?

Was ist los am Schrannenplatz Erding?

Was ist los am Kronthaler Weiher?

Gemeinden

Kooperationen


FS-live.de FM-live.de