Logo print
Lieber Leser,
unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner.
Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung

Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding

Werbung

« zurück zur Nachrichtenübersicht

27.04.2021 - Landkreis Erding

Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Zusätzliche Schutzmasken für Schulen

Bild: Archiv - Bayerische Staatsregierung

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 27. April 2021 zum Thema Corona-Pandemie


Impfen wirkt und ist der einzige Weg aus der Pandemie. Mittlerweile hat rund jeder Vierte der Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns eine Erstimpfung erhalten.

Wer zweimal geimpft ist, sollte auch mehr Freiheiten zurückbekommen. Es kommt nun darauf an, die Impfungen noch mehr und schneller als bisher in die Breite zu bringen. Erforderlich hierfür sind schnelle und mehr Lieferungen weiterer Impfdosen. Ebenso müssen die Betriebsärzte zügig in die Impfkampagne eingebunden werden.

Das anfangs notwendige Korsett der verschiedenen Impfregelungen des Bundes, insbesondere die Impfpriorisierung, ist nicht mehr angebracht. Es muss gelockert werden, damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen können. Wer freier impft, impft effizienter.

1. Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung folgende Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die morgen, 28. April in Kraft treten sollen und die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nachzeichnet:

1.1 Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.

1.2 Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.

1.3 Autokinos werden inzidenzunabhängig zugelassen. Voraussetzung ist jeweils ein ausreichendes Infektionsschutzkonzept des Betreibers. Für die Besucher besteht außerhalb von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände FFP2-Maskenpflicht.

1.4 Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.

1.5 Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.

1.6 Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Es wird klargestellt, dass dieser bereits bisher geltende Grundsatz auch künftig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen weitergilt.

1.7 Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.

1.8 Während der Abiturprüfungen und allen anderen Abschlussprüfungen besteht für alle Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht.

2. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Verteilung von rund 2,0 Mio. Stück Schutzmasken vom Typ FFP-2 oder vergleichbarem Schutzstandard aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager an die staatlichen, kommunalen und privaten Schulen zu veranlassen. Diese sollen vorrangig demjenigen schulischen Personal zur Verfügung gestellt werden, das in die Durchführung der Abschlussprüfungen bzw. in Übertrittsklassen einbezogen ist.

3. Alle am Hochschulbetrieb Beteiligten haben zum Gelingen eines Hochschullebens unter Pandemiebedingungen durch individuelle Beiträge beigetragen. Ihnen gilt der Dank der Staatsregierung. Sie hat die Belange der Studentinnen und Studenten und der Hochschulen auch während der weiteren Pandemiebekämpfung fest im Blick.

Der Ministerrat beschließt, die zur Finanzierung der Selbsttests im Sommersemester 2021 für die staatlichen und die überwiegend staatlich refinanzierten staatlich anerkannten Hochschulen erforderlichen Ausgabemittel zur Durchführung des vorgeschlagenen Testkonzepts im Hochschulbereich in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro aus den bei Mitteln des Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.


Weitere Links zum Thema Coronavirus:




Quelle: Bayerische Staatsregierung

alle Informationen zum Thema:

Coronavirus




weitere Nachrichten aus:



Nachrichtenbild
01.05.2025 - Landkreis Erding

Ausblick auf das Wochenende

Was ist los in Stadt und Landkreis Erding

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
01.05.2025 - Erding

Containerbrand in Erding

Am Mittwochmorgen gegen 07:10 Uhr wurde der Brand eines Müllcontainers in Erding mitgeteilt.

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
01.05.2025 - Erding

Cheyne Matheson verlängert Vertrag um zwei Jahre

Großartige Nachrichten für alle Fans der Erding Gladiators: Cheyne Matheson bleibt dem Team treu und hat seinen Vertrag gleich um zwei weitere Jahre verlängert.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
01.05.2025 - Landkreis Erding

10-jähriger Radfahrer gestürzt - trotz schlimmer Verletzung war er recht tapfer

Aus der Nachbarschaft: Die Feuerwehr musste das Fahrrad auseinanderbauen damit der Junge ins Krankenhaus gebracht werden konnte.

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
01.05.2025 - Pastetten

Abbiegeunfall mit verletzter Person

Beim Abbiegevorgang übersah eine Autofahrerin den Pkw einer jungen Frau aus Erding und es kam zur Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
30.04.2025 - Wörth

Scheunenbrand in Hörlkofen

Am Dienstag, den 29.04.2025 geriet in Wörth, OT. Hörlkofen eine Scheune in Brand.

⇒ mehr Informationen...

Landkreisinformationen

Blutspendetermine

Direktvermarkter

Webcams

Videos

Ratgeber

Was ist los am Volksfestplatz Erding?

Was ist los am Schrannenplatz Erding?

Was ist los am Kronthaler Weiher?

Gemeinden

Kooperationen


FS-live.de FM-live.de