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23.04.2021 - Landkreis Erding

Coronavirus-Regelungen ab Samstag

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Durch das Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten ab dem morgigen Samstag, 24.04.2021 folgende Regelungen:


Kontaktbeschränkungen:


Erlaubt sind Treffen zwischen einem Haushalt und höchstens einer weiteren Person treffen (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit). Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht. Da die bundesweite Regelung keine Ausnahme für die wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte vorsieht, muss diese nunmehr entfallen.

Ausgangssperre:


Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Ausnahmen sind die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“ wie etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Es gibt keine Ausnahmen für Joggen und Spaziergänge.

Handel/Einzelhandel:


Da die Inzidenz im Landkreis Erding seit mehr als drei Tagen über 150 liegt, dürfen ab kommenden Montag, 26.04.2021 nur noch Geschäfte, die Waren für den täglichen Bedarf anbieten (z.B. Apotheken, Supermärkte, Drogerien) öffnen. Alle anderen dürfen nur noch „Click & Collect“ anbieten. Dienstleistungen von Friseuren sowie die Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen mit Termin und mit Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses, das höchstens 24 Stunden alt ist, angeboten werden.
Update vom 26.04.2021: Kosmetikstudios haben geschlossen. Derzeit sind lediglich Dienstleistungen der Friseure und Fußpfleger unter den vorausgesetzten Hygienemaßnahmen zulässig.

Gastronomie


Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist untersagt.

Schulen/Kitas:


Nach bayerischer Regelung ist im Landkreis Erding mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 ist im Landkreis Erding weiterhin nur Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand möglich für
  • die Abschlussklassen,
  • die Jahrgangsstufe 11 am Gymnasium und der Fachoberschule sowie
  • die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe.


Für Kitas gilt weiterhin die Notbetreuungsregelung.


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Quelle: Landratsamt Erding

alle Informationen zum Thema:

Coronavirus




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