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21.04.2021 - Erding

Betrunkener flüchtet nach Pöbelei vor der Polizei

Bild: Archiv - rm

Am 01.08.2020 hatte ein 33-jähriger Erdinger im betrunkenen Zustand in der Aldi Süd Filiale in Erding randaliert und anschließend die Flucht auf seinem Fahrrad ergriffen.

Am Samstag kurz vor 20:00 Uhr ging der Angeklagte stark alkoholisiert zum Einkaufen in die Aldi Süd Filiale. Als er an die Kasse kam, um zu bezahlen, fing er eine lautstarke Diskussion mit dem 28-jährigen Kassierer an. Laut Angaben des Angestellten pöbelte ihn der Betrunkene an, da die Barzahlung in diesem Moment nicht möglich war. Er klopfte gegen das Plexiglas an der Kasse und beschwerte sich in einem lauten Tonfall über die Filiale. Daraufhin erteilte ihm der Mitarbeiter Hausverbot, doch der 33-Jährige verließ den Laden nicht. Stattdessen verpasste er dem Kassierer einen Stoß und fing an um sich zu schlagen. Deshalb ging der Kassierer auf ihn zu und fixierte ihn mit Hilfe einer zweiten Person auf den Boden. Dabei wurde der 28-jährige Angestellte an der Lippe verletzt.

Daraufhin wurde der Betrunkene aus der Filiale gebracht und der Kassierer verständigte die Polizei. Als der Streifenwagen am Aldi-Parkplatz ankam, riss sich der Angeklagte los und flüchtete mit seinem Fahrrad. Dabei überquerte er bei roter Ampel die Kreuzung der Anton-Bruckner-Straße. Auf einem unbefestigten Weg radelte er in eine Wohnsiedlung und stürzte letztendlich in einer Kurve, sodass ihn die Polizei schließlich fassen konnte.

Er klagte über massive Schmerzen an der linken Schulter. Ab diesem Zeitpunkt verhielt sich der 33-Jährige kooperativ und zeigte Reue. Bei der späteren Blutentnahme stellte sich ein Promillewert von 1,95 Promille heraus und ein kürzlich erfolgter Konsum von Cannabis. Bei der Untersuchung wurde zudem ein gebrochenes Schultergelenk diagnostiziert.

Der Angeklagte wurde wegen Hausfriedensbruch und fahrlässiger Trunkenheit angeklagt. Er hatte Glück, dass durch seine Flucht kein Verkehrsunfall zustande gekommen ist. Er weist außerdem keine einschlägigen Vorbestrafungen auf.

Da er keine einschlägigen Vorbestrafungen aufweist, lief das Urteil von Richterin Wawerla auf eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 15 Euro für den Angeklagten hinaus.

Quelle: Redaktion

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