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Sperrung der Badestege und Badeinsel am Thenner See und Notzinger Weiher
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
Aufgrund der Verurteilung eines hessischen Bürgermeisters wegen fahrlässiger Tötung nach einem Badeunfall sperrt das Landratsamt Erding die Badestege am Notzinger Weiher und Thenner See vorläufig.
Aus rechtlichen Gesichtspunkten kann eine Öffnung nur erfolgen, wenn eine Badeaufsicht bei Badewetter täglich von 10-18 Uhr vor Ort ist.
Das heißt, dass der Badesteg am Notzinger Weiher bis auf Weiteres komplett gesperrt wird, da es hier keine Wasserrettung gibt.
Am Thenner See ist die DLRG ehrenamtlich bei Badewetter immer samstags von 13-18 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10-18 Uhr anwesend; in den Sommerferien kann dies auch unregelmäßig unter der Woche der Fall sein.
Daher wird der dortige Badesteg zu den Zeiten gesperrt, an denen sich keine Badeaufsicht am See befindet. Die Badeinsel muss ebenfalls bis auf Weiteres entfernt werden.
Um eine schnellstmögliche Lösung und Aufhebung der Sperrungen zu erreichen, ist die Erstellung eines Sicherheitskonzepts seitens des Landratsamtes Erding geplant.
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs, sowie eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.