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Unterbringung eines Intensivstraftäters in der Gemeinschaftsunterkunft Oberding - Stellungnahme
Bild: Archiv - Regierung von Oberbayern
Die Regierung von Oberbayern hat uns am heute auf Anfrage eine Stellungnahme zu der Unterbringung eines Intensivstraftäters in der Gemeinschaftsunterkunft Oberding übersandt.
Auch dann, wenn Asylbewerber abgeschoben werden sollen, müssen diese bis zur Abschiebung in einer Unterkunft untergebracht werden. Es ist rechtlich nicht möglich, die Asylbewerber zuvor auf unbestimmte Zeit in Haft zu nehmen. Dies gilt auch für Straftäter nach Ablauf ihrer Haftstrafe. An diese rechtlichen Vorgaben sind wir gebunden.
Für den hier fraglichen Asylbewerber bestehen Auflagen der Führungsaufsicht, beispielsweise darf er die zugewiesene Unterkunft zur Nachtzeit nicht verlassen. Diese Auflagen hat das Landgericht Bayreuth beschlossen, dessen Pressestelle dazu Auskunft geben kann. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, welche konkreten Bedingungen daraus für die Unterkunft folgen, in der er untergebracht werden soll. Dazu zählt insbesondere, dass dort ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr vorhanden ist, diese sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord sowie im Großraum München befindet und dass dort keine Frauen untergebracht sind.
Die beteiligten Behörden haben alle in Betracht kommenden Unterkünfte sorgfältig geprüft. Sie kamen zum Schluss, dass die Gemeinschaftsunterkunft Oberding noch am ehesten die von der Justiz geforderten Eigenschaften aufweist. Entsprechend den genannten Vorgaben wurden die in der Gemeinschaftsunterkunft Oberding untergebrachten Frauen mit ihren Familienangehörigen in andere Asyl-Unterkünfte verlegt, insgesamt waren das elf Personen.
Zum Informationsfluss: Erst Anfang letzter Woche (KW 19) wurde nach einem Ortstermin unter anderem mit der Kriminalpolizei Erding die Gemeinschaftsunterkunft Oberding als grundsätzlich geeignet eingestuft. Am nächsten Tag hat ein Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern in einem Telefonat auf Arbeitsebene mit einer Mitarbeiterin des Landratsamts Erding den Vorgang angesprochen; eine schriftliche Information des Landratsamts erfolgte noch nicht. Anfang dieser Woche (KW 20) hat die Regierung von Oberbayern auch Kontakt unmittelbar mit dem Bürgermeister von Oberding aufgenommen.
Für die Sicherheit innerhalb der Unterkunft sorgt insbesondere der rund um die Uhr eingesetzte Sicherheitsdienst. Die Sicherheit außerhalb der Unterkunft ist Aufgabe der Polizei, die in den Vorgang von Anfang an intensiv eingebunden war.
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs, sowie eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.